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Alt 16.03.2008, 11:07
bredja bredja ist offline
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Standard aupair mit selbstmordversuch


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Bei einem aupair-aufenthalt hat man das Recht bei schweren verfehlungen fristlos zu kündigen. Wenn das aupair "sich eine Auszeit nehmen" will durch übermässige Tabletteneinnahme, kann das als schwere Verfehlung gesehen werden? Wenn das aupair anschliessend in Krankenhaus eingeliefert wird, und es einen Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik zur Folge hat, wer bezahlt dann die Kosten? In 6 Tagen kommen ja locker mal 5000Euro Kosten zusammen die das Krankenhaus haben will. Die meisten aupairversicherungen bezahlen ja nicht im Fall von Vorsatz oder Folgen von strafbaren Handlungen. Laut der Verpflichtungserklärung, die von der gastfamilie unterschrieben werden muss, ist die Gastfamilie haftbar. Kann man bei dem volljährigen aupair bei vorsatz oder strafbaren handlungen sowas wie Schadensersatz oder Regress verlangen?

Hat die fristlose Kündigung den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge? Wenn die Aufenthaltsgenehmigung mit Verlust der Aupair-Arbeitsstelle abgelaufen ist, bis wann muss dann die Ausreise erfolgen? Wie lange muss man einen Klinikaufenthalt als Gastfamilie (und vermutlich Kostenträger) in Kauf nehmen, und wie kann man handeln um das aupair aus der Psychiatrie zurück ins chinesische Heimatland zu kriegen? Flug mit evtl. Flugbegleitung organisieren und bezahlen?

Wenn das Visum bereits verlängert wurde aber der Passport noch nicht abgeholt wurde auf der Behörde, wann läuft das Visum dann ab? Zum ursprünglichen Datum oder zum verlängerten Datum? Und wann muss das aupair ausreisen wenn das Visum abgelaufen ist? Gibt es eine aufenthalsverlängerung, wenn sich das aupair in der klinik befindet und deshalb derzeit nicht in der lage ist, den reisepass mit dem neuen visa abzuholen
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