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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ist eine Firma verpflichtet, die über 2 Websites verfügt (desktop und mobile) auf der mobilen Version einer Website das Impressum einzubinden wie bei der Desktop-Version? Zur Nutzung der Seiten: Die mobile Version wäre unter derselben Domain hinterlegt und nur ab einer bestimmten Formatbreite wird diese aktiv. Danke für die Hilfe. |
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| Was spricht denn dafür, dass man kein Impressum braucht?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| es spräche dafür, dass man wenig Platz zur Verfügung hat, d.h. nur die absolut wichtigen Informationen auswählt. Ein zusätzlicher Button in der Navigations-Leiste wäre auch störend. |
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| Man könnte überlegen die Informationen am Seitenende aufzulisten. Ich denke nicht, dass dein Argument zählt. Denn man könnte es auch für normale Webseiten ins Rennen schicken, wo man auch "schick und schlank" sagen kann.
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| Telemedien bedürfen eines Impressums. Dabei ist es egal wie viel Platz da ist. Designfragen sind dem Gesetzgeber egal. Dann muss man eben Platz schaffen. Der Hinweis auf das Impressum muss gut erkennbar und für den Nutzer leicht auffindbar sein. Sollte auch als solches Bezeichnet werden. Ein kürzeres "Info" ist m. E. nicht zulässig. gibt aber auch gewiss andere Stimmen. Impressumspflichtige Telemedien sind übrigens auch Apps und Facebook-Seiten von Unternehmen und Selbständigen.
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