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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Nun kam das Video so gut bei allen ann das die Lehrer das sogar auf YouTube stellen wollen udn vielleicht damit bei einem Wettbewerb teilnehmen möchten. Nun habe ich das Video mit zwei Musikstücken hinterlegt. Diese Musikstücke sind allerdings nur Instrumental also kein Gesang ist zu hören. Nur weiss ich nicht ob ich damit einfach zu einem Wettbewerb gehen kann der Öffentlich ist oder es auf YouTube stelllen kann ohne das wass passieren kann. Mir ist das sehr wichtig das ich genaue Antworten kriege dass ich weiss was ich machen muss, denn ich mach das im Namen der Schule und ich habe ehrlich keien Lust auf stress. Mfg. |
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| Also genaue Antworten bekommst du - oder dein Lehrer - vom Rechtsanwalt. Aber auch instrumentale Werke sind urheberrechtlich geschützt. Geschützt wird ja nicht nur der Text, sondern auch die Musik die im Hintergrund fidelt. Auch ein Streichkonzert-Combo möchte etwas verdienen. Warum komponiert ihr nicht etwas mit eurem Musiklehrer?
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| Weil ich in der neuzeit Lebe und nicht im Steinzeit Zeitalter Schertz bei seite, ich habe das Video auf diese Musik zugeschnitten. Und ich wusste ja nicht das es so extrem bei den Lehren annkommt und die jetzt das überallen veröfentlichhen wollen. Wen muss ich den da Fragen ob ich das darf ? |
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| Das bearbeiten von urheberrechtlich geschützten Werken kann eine Verletzung von Urheberrechten darstellen. Gleiches gilt für das vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen (z. B. im Internet). Und was hat das (eigene) Komponieren in der Schule mit Steinzeit zu tun? Werke eines anderen durch den Computer zu jagen ist nun nicht gerade das, was ich als Moderne bezeichnen würde.
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| Vielleicht wäre es für die Teilnahme an einem Wettbewerb sogar besonders gut, wenn ihr selbst etwas kreativ produziert. Ansonsten kann ich nur zustimmen, dass das Verwenden eines anderen Liedes für den eigenen Zweck nicht gerade fortschrittlich ist. Das soll aber nicht heißen, dass dabei nicht tolle Videos entstehen können. |
| Tags: urheberrecht, video, wettbewerb, youtube |
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