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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 09:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 2
Standard Urheberrecht und Online-Magazine


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Wenn man ein gedrucktes Magazin erstellt hat und dieses jetzt auch im Internet bereitstellt. Wie sind da die Regeln?
Es werden im Magazin Bilder verwendet, bei denen in der Lizenzvereinbarung eine Quellangabe am Bild oder im Impressum verlangt wird. Bei einer Nutzung im Internet wird eine zusätzliche Verlinkung der Quellangabe auf die Bildquelle verlangt.

Wenn man das Magazin in eine HTML-Version umwandelt, muss also eine verlinkte Quellangabe ins Impressum. Ich frage mich nur: Reicht die Angabe im zum Magazin gehörigen Impressum? Oder muss sie in das Impressum der Gesamtseite (Unternehmenswebsite, die das Magazin herausbringt)?

Und wie verhält es sich mit einem PDF des Magazins?
Darin ist das Impressum ja enthalten. Es ist aber nicht verlinkt. Ist das dann ein Rechtsverstoß, weil das PDF ja im Internet verfügbar ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 10:41
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Urheberrecht und Online-Magazine

Da das in den Lizenzbestimmungen der Bilder geregelt ist, können wir nur schwerlich etwas dazu sagen....
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 11:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht und Online-Magazine

Der Originaltext lautet:
"Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl [das Webportal] als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat - in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: [das Webportal] - Max Mustermann" oder "Foto: Max Mustermann / [das Webportal]").
Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal [Name] erfolgen."

Ich habe das Portal mal unkenntlich gemacht, weil es sicher nicht zur Sache tut. Allerdings ist hier nur allgemein vom Impressum die Rede.
Es gibt aber zu jedem Magazin ein eigenes Impressum. Und für die Gesamtwebsite auch. Reicht also die Nennung im speziellen Magazin-Impressum?

Und mir ist auch nicht klar, ob man nun im PDF die Quelle verlinken muss.

Das ist natürlich ein besonderer Fall, aber es gibt ja viele Unternehmen, die eigene Magazine veröffentlichen und möglicherweise vor derselben Frage stehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:08
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Urheberrecht und Online-Magazine

Du musst beachten, dass Rechtsberatung im Einzellfall nicht erlaubt ist!

Ich versteh auch nicht, warum es verschiedene Impressum gibt.

Am einfachsten wäre es doch wohl, wenn man einfach den Link unter das Bild setzt und auch im pdf verlinkt.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 18:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrecht und Online-Magazine

Zitat:
Zitat von onlinemagazin Beitrag anzeigen
Wenn man das Magazin in eine HTML-Version umwandelt, muss also eine verlinkte Quellangabe ins Impressum.
Oder direkt ans Bild - dazu müsste man die genauen Lizenzbedingungen prüfen.
Zitat:
Ich frage mich nur: Reicht die Angabe im zum Magazin gehörigen Impressum? Oder muss sie in das Impressum der Gesamtseite (Unternehmenswebsite, die das Magazin herausbringt)?
Auf jedenfall muß die Quellenangabe dem einzelnen Bild zugeordnet werden können.

Zitat:
Und wie verhält es sich mit einem PDF des Magazins?
Darin kann man auch Links setzen.
Zitat:
Darin ist das Impressum ja enthalten. Es ist aber nicht verlinkt. Ist das dann ein Rechtsverstoß, weil das PDF ja im Internet verfügbar ist?
Gute Frage. Man müsste dazu wirklich mal den Wortlaut der Lizenzbedinungen kennen, und selbst dann würde es mich nicht wundern, wenn man trotzdem noch Auslegungsbedarf hat.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man entweder die jeweiligen Rechteinhaber fragt, wie sie's denn gern hätten oder aber die Möglichkeit nutzt, auch im PDF die Quelle zu verlinken.

Dann kann sich eigentlich keiner mehr beschweren.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (16.02.2012 um 12:17 Uhr).
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