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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Es werden im Magazin Bilder verwendet, bei denen in der Lizenzvereinbarung eine Quellangabe am Bild oder im Impressum verlangt wird. Bei einer Nutzung im Internet wird eine zusätzliche Verlinkung der Quellangabe auf die Bildquelle verlangt. Wenn man das Magazin in eine HTML-Version umwandelt, muss also eine verlinkte Quellangabe ins Impressum. Ich frage mich nur: Reicht die Angabe im zum Magazin gehörigen Impressum? Oder muss sie in das Impressum der Gesamtseite (Unternehmenswebsite, die das Magazin herausbringt)? Und wie verhält es sich mit einem PDF des Magazins? Darin ist das Impressum ja enthalten. Es ist aber nicht verlinkt. Ist das dann ein Rechtsverstoß, weil das PDF ja im Internet verfügbar ist? |
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| Da das in den Lizenzbestimmungen der Bilder geregelt ist, können wir nur schwerlich etwas dazu sagen....
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Der Originaltext lautet: "Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl [das Webportal] als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat - in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: [das Webportal] - Max Mustermann" oder "Foto: Max Mustermann / [das Webportal]"). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal [Name] erfolgen." Ich habe das Portal mal unkenntlich gemacht, weil es sicher nicht zur Sache tut. Allerdings ist hier nur allgemein vom Impressum die Rede. Es gibt aber zu jedem Magazin ein eigenes Impressum. Und für die Gesamtwebsite auch. Reicht also die Nennung im speziellen Magazin-Impressum? Und mir ist auch nicht klar, ob man nun im PDF die Quelle verlinken muss. Das ist natürlich ein besonderer Fall, aber es gibt ja viele Unternehmen, die eigene Magazine veröffentlichen und möglicherweise vor derselben Frage stehen. |
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| Du musst beachten, dass Rechtsberatung im Einzellfall nicht erlaubt ist! Ich versteh auch nicht, warum es verschiedene Impressum gibt. Am einfachsten wäre es doch wohl, wenn man einfach den Link unter das Bild setzt und auch im pdf verlinkt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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Auf der sicheren Seite ist man, wenn man entweder die jeweiligen Rechteinhaber fragt, wie sie's denn gern hätten oder aber die Möglichkeit nutzt, auch im PDF die Quelle zu verlinken. Dann kann sich eigentlich keiner mehr beschweren.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (16.02.2012 um 12:17 Uhr). |
| Tags: bildrechte, download, impressum, pdf, urheberrecht |
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