
31.03.2012, 17:24
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| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
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AW: Ermittlung wegen angeblich mehrfachem Betrug Zitat:
Zitat von Benlen2012 Einen Pflichtverteidiger bekommt man nur wenn es zu einem Gerichtstermin kommen würde oder? | Nein. Sobald man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist. Zitat: |
Ein Freund von mir hat mal bei einem Bekannten welcher Anwalt ist nachgefragt und er meinte, dass ich mir keine Sorgen machen soll. Da es in meinem Fall die Schuld des Käufers war. Sprichwort Privatverkauf.
| Wenn man sich darauf verlassen will, was der Freund eines Freundes gesagt haben soll...
Mach's doch einfach, und beschwer Dich nicht, wenn Du Dir eine blutige Nase holst.
Eins ist jedenfalls sicher: ein "Anwalt", der eine Beurteilung zu einem konkreten Fall abgibt, ohne mit dem Mandanten alle Details des konkreten Einzelfalles geprüft zu haben, ist entweder überhaupt kein Rechtsanwalt, oder aber einer, um den man einen ganz weiten Bogen machen sollte... 
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Geändert von TomRohwer (31.03.2012 um 17:29 Uhr).
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