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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2012, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2012
Beiträge: 1
Standard Copyright Infringement Liability Limitation


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Hallo,

in den USA gibt es ja die Möglichkeit, über die Online Copyright Infringement Liability Limitation (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Online_...Limitation_Act) dem dort geltenden DMCA zu "entkommen".

Als Hoster und Forenbetreiber von Fansites (vor allem von amerikanischen Celebrities), wo ja doch ab und zu mal ein Bild einer Agentur oder auch ein Artikel auftaucht, frage ich mich, ob es etwas vergleichbares in Deutschland gibt,

denn als Forenbetreiber und Free Hoster kann man seine Augen nicht überall haben und jedes hochgeladene Bild kontrollieren, ob es vielleicht von einer der großen Agenturen kommt, die gern mal 1000$ pro Bild einklagen, ohne vorher zu fragen.

Also gibt es irgendeine Erklärung, nach der man sich verpflichtet, solche Dinge innerhalb von x Stunden vom Netz zu nehmen, dafür aber nicht gleich belangt werden kann?

Wie verhält es sich, wenn eine internatio-nale Agentur seine Bilder unter einer deutschen Domain entdeckt? Kann sie dann gleich …bei 50 Bildern 50000$ einklagen, oder kann sie maximal einen Warnschuss abgeben, der günstiger ausfällt? Wo ist dann der Gerichtstand?

//huch? wieso darf man hier inter-n-a-t-i-o-n-a-l nicht schreiben?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 08:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Copyright Infringement Liability Limitation


Zitat:
Zitat von Fansite Beitrag anzeigen
Als Hoster und Forenbetreiber von Fansites (vor allem von amerikanischen Celebrities), wo ja doch ab und zu mal ein Bild einer Agentur oder auch ein Artikel auftaucht, frage ich mich, ob es etwas vergleichbares in Deutschland gibt
Ja. Das Telemediengesetz, insbesondere die §§7 und 8.

Zitat:
Also gibt es irgendeine Erklärung, nach der man sich verpflichtet, solche Dinge innerhalb von x Stunden vom Netz zu nehmen, dafür aber nicht gleich belangt werden kann?
Ein Diensteanbieter haftet als Mitstörer für rechtswidrige fremde Inhalte entweder dann, wenn er sie nach Kenntnis nicht umgehend entfernt oder aber immer dann, wenn er sie sich zu eigen macht.

Zitat:
Wie verhält es sich, wenn eine internatio-nale Agentur seine Bilder unter einer deutschen Domain entdeckt?
Genauso.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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