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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige darf ein Chatpartner (z.B. über icq oder msn massenger) den Verlauf des Gespräches gegen meinen Willen auf einer Internetseite veröffentlichen? Meiner Meinung nach brauch er dafür meine Zustimmung. Welche Strafen gibt es für soetwas/Welche möglichkeiten habe ich jetzt? MFG B.M.Reinhardt |
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| das einzige was dieser darf ist dieses gespräch dem entsprechenden Admin vorlegen(mit sachverhalt beschreibung), ansonst ist dies durch Sie mit bestimmungs Pflichtig was dieser noch darf ist ... falls es relevat ist einer Polizei u.s.w. als beweismittel vorlegen. Zitat:
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