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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2007, 17:33
_bm_
 
Beiträge: n/a
Standard Chatgespräch


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Hallo,
darf ein Chatpartner (z.B. über icq oder msn massenger) den Verlauf des Gespräches gegen meinen Willen auf einer Internetseite veröffentlichen?
Meiner Meinung nach brauch er dafür meine Zustimmung.
Welche Strafen gibt es für soetwas/Welche möglichkeiten habe ich jetzt?

MFG B.M.Reinhardt
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2007, 17:12
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Chatgespräch

das einzige was dieser darf ist dieses gespräch dem entsprechenden Admin vorlegen(mit sachverhalt beschreibung),
ansonst ist dies durch Sie mit bestimmungs Pflichtig
was dieser noch darf ist ... falls es relevat ist einer Polizei u.s.w. als beweismittel vorlegen.


Zitat:
Zitat von _bm_ Beitrag anzeigen
Hallo,
darf ein Chatpartner (z.B. über icq oder msn massenger) den Verlauf des Gespräches gegen meinen Willen auf einer Internetseite veröffentlichen?
Meiner Meinung nach brauch er dafür meine Zustimmung.
Welche Strafen gibt es für soetwas/Welche möglichkeiten habe ich jetzt?

MFG B.M.Reinhardt
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