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| Anzeige Hallo zusammen, ich bin neu hier, betreue für einen Verein eine Website, und mir ist da ein Mißgeschick passiert: Mir wurde im Rahmen einer dieser Massenmails ein Joke zugespielt, den ich für publikationswürdig hielt. Ich hatte kurz im Internet mit der Überschrift gegoogelt, ob es da einen Urheber gebe, ohne Erfolg. Also habe ich den Text etwas modifiziert auf einer sogenannten Schmunzelseite ins Netz gesetzt. 8 Wochen später Post von einem Berliner Anwaltsbüro, Abmahnung, Urheberrechtsverletzung etc. pp. Es wurde zunächst eine Unterlassungserklärung mit sündhaft hohem Strafgeld gefordert, haben wir abgegeben, ... Frage: was kann man tun, der Text scheint im Ursprung tatsächlich in einem Buch eines Berliner Hinterhofschriftstellers publiziert worden zu8 sein? Gruß - kbn |
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| Prüfen, ob der Anwalt tatsächlich für den Urheber tätig geworden ist. Weiterhin hätte man prüfen sollen, ob die geforderte Erklärung auch so hätte abgegeben werden müssen. Dafür könnte es jetzt allerdings zu spät sein, da sie abgegeben wurde.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo Elradon, Danke für deine Hinweise, also eins hatten wir schon gemacht, wir hatten den Vorgang bezüglich Legalität und wg. der geforderten Unterlassungserklärung mit einem befreundeten Anwalt besprochen. Er empfahl uns, die Unterlassungserklärung nicht wie gefordert, sondern "etwas modifiziert" abzugeben. Speziell riet er uns, der Verpflichtung einer Kostenübernahme ohne Bezifferung dieser Kosten nicht zuzustimmen, was auch geschah. Mir stellt sich heute die Frage, wie will sein Mandant einen materiellen Schaden nachweisen, es ist doch mit Sicherheit kein Buch weniger verkauft worden. Es muß sich wohl eh um einen Ladenhüter handeln. Gibt es da gerichtsanerkannte Pauschalen? Gruß - kbn |
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| Der Schadensersatz bemisst sich wohl nach dem, was eine Lizenz gekostet hätte, um dir das zu erlauben. Darüber habe ich allerdings noch nie direkt in einem Urteil gelesen.
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| Zitat:
hat denn einer eine Ahnung, über welche Summen man da redet? Gruß - kbn |
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