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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 09:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Abofalle - Muss man zahlen?


Ich würde mich über weitere Meinungen sehr freuen.

@Elradon: "Widerrufsrecht im Fernabsatz" - könntest du das bitte näher erläutern?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 21:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2010
Beiträge: 126
Standard AW: Abofalle - Muss man zahlen?


Also, grob abstrahiert bedeutet das Widerrufsrecht im Fernabsatz, dass der Verbraucher ein Recht hat, den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Dazu ist eine Frist von 14 Tagen bestimmt.
Der Grund dazu liegt darin, dass man zB bei einer Internetbestellung die Waren nur auf dem Foto, nicht allerdings real begutachten kann. Hierin unterscheidet sich also der Fernabsatz von dem normalen Verbrauchsgüterkauf.

Um auf den Ausgangsfall zurückzukommen: Dem Vertrag zustimmen kann der Nutzer nicht. Der Vertrag ist ja schon durch fehlende Kündigung des Testabos geschlossen worden. Das Problem an dem Sachverhalt scheint wohl zu sein, wie gut/schlecht die Informationen über das Zustandekommen des Vertrages in den zugrunde liegenden Unterlagen war (wohl in den AGBs nachzuprüfen).
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