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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige jetzt habe ich mal ne Frage, wenn jemand etwas Online bestellt, mit welchem SCHRITT geht der jenige dann eine Vertrag ein, ist es rechtgültig ? Weil ich kenne das so wenn ich nen Vertrag abschliese muss ich dafür Unterschreiben. Danke! |
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| also bei ebay ist es so, dass wen du das gebot bestätigst ein vertrag zustande kommt. bei onlineshops kommt der vertrag nicht zu stande wenn du dir was in den wahrenkorb legst sondern erst wenn du die wahren aus dem wahrenkorb zahlen willst. in der regel wird deine adresse abgefragt etc. wenn du das bestätigst ist der vertrag zustande gekommen, bzw nach bestätigung durch eine email da internetgeschaft unter das fernabsatzgesetz fallen hast du 14 tage rücktrittsrecht vom vertrag... |
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| Würde das bedeuten, dass jemand, der persönliche Daten eines anderen kennt, in dessen Namen per Internet einen rechtsgültigen Vertrag abschließen könnte? Nur mal ein Beispiel: Eine Ehe wird geschieden. Der Mann ist unterhaltspflichtig. Er möchte nicht, dass seine Ex-Frau von seinen Unterhaltszahlungen profitiert und bestellt so dies und das in ihrem Namen, immerhin kennt er ja sämtliche persönlichen Daten seiner Ex-Frau. Kann man also die Frau dann auf diese Kaufverträge festnageln? |
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| Nein, so einfach ist das natürlich nicht. Ich würde hier eine (unberechtigte) Geschäftsführung ohne Auftrag sehen, der Vertrag wäre nur wirksam, wenn die Ex-Frau dem nachträglich einwilligen würde, tut sie dies nicht, könnte der Verkäufer die Ansprüche gegen den Geschäftsführer (dem Mann) wenden. §§ 677 ff. BGB
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| Nein. Dafür gibt es das Rechtskonstrukt der Anfechtung. Ein angefochtener Vertrag ist nichtig. Natürlich wird erstmal der Verkäufer davon ausgehen, dass ein Vertrag besteht und erfüllen, doch der, der den Vertrag nicht abgeschlossen hat, kann anfechten. Dann wird alles zurück abgewickelt und gut ist. Allerdings entstehen dem Verkäufer dann oftmals Kosten. Und die kann er auf der Basis des Strafrechts und Zivilrechts von dem zurückholen, der die "Spaßbestellung" gemacht hat. Und dank der Vorratsdatenspeicherung, der Pflicht der Herausgabe von Verbindungsdaten bei Straftaten, der Tatsache, dass Shopbetreiber in der Regel die IP speichern, und, und, und ... ist es inzwischen eher unwahrscheinlich, dass der "Spaßvogel" ungeschoren davonkommt. Im Internet ist niemand mehr anonym ... |
| Tags: online, vertraege |
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