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| Anzeige Hallo zusammen, ich habe mich zwar schon durch das Forum durchgewühlt, aber bisher noch nichts richtiges gefunden. Folgender Fall: Person XYZ hat den Auftrag von einem Sportverein oder einer Firma bei einer Veranstaltung oder einem Spiel Fotos zu machen. Dieses passiert auch ganz offiziell z. B. mit Pressekarte. Allerdings bekommt die Person von dem Verein kein Geld hierfür. Nun möchte aber die örtliche Tagespresse Nutzungsrechte an den Bildern erwerben um diese zu Veröffentlichen und bietet dem Fotografen die Summe XY hierfür an. Frage: Darf die Person XYZ die Rechte so ohne weiteres Verkaufen? Normalerweise muss ich ja, wenn ich Nutzungsrechte verkaufe und auf diesen Bildern Markennamen erkennbar sind, eine Genehmigung hierfür haben. Gilt dieses auch beim Verkauf an Tageszeitungen bzw. für Inhaber eines Presseausweises? Und, macht es eigentlich einen Unterschied, ob man Bilder an Zeitungen (sprich Presse) oder z. B. an Werbefirmen verkauft? DANKE!!! Geändert von BCS (12.04.2012 um 17:48 Uhr). |
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Zitat:
Ausschließlich für eine markenmäßige Nutzung einer geschützten Marke braucht man die Erlaubnis des Markenrechtsinhabers. In allen anderen Fällen können geschützte Marken fotografisch abgebildet werden. Es wären sonst auch kaum Fotos möglich - geschützte Marken sind überall, der Markenrechtsschutz entsteht schon durch Gebrauch einer Marke, nicht erst durch Eintragung ins Markenregister. Setzen Sie sich mal in Ihr Wohnzimmer und schauern Sie sich einmal langsam im Kreis um. Ich garantiere Ihnen, daß sie mindestens 20 geschützte Marken sehen und Geschmacksmuster sehen, ohne die überhaupt als solche zu erkennen, plus mindestens 10, bei denen Sie es erkennen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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