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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Neuerdings geht es wieder los. Ein, auch hier einschlägig bekannter, Internetstalker und Troll hört nicht auf mit seinem Treiben. Er droht mit Datenschutzbeauftragten, Staatsanwälten etc. - ihr kennt den Rest. Ich habe ihm 07/2011 bereits offiziell ein virt. Hausverbot und ein Kontaktaufnahmeverbot erteilt! Beides wurde ihm umgehend zugestellt und er bestätigte die Kenntnis genau so prompt mit einer Nötigung Einschreiben. Die ich damals genau so prompt zur Anzeige brachte. Der Strafantrag wurde allerdings damals als "fehlendes offentliches Interesse" und "private Streitgkeit zwischen zwei Forenbetreibern" abgetan und niedergelegt. Jetzt geht es wieder los, seit meiner Äusserungen hier belästigt mich der Mensch wieder. So dass ich das Hausverbot, diesmal mit Nennung seines Klarnamen, wieder aus meinem Archiv in die Ankündigungen zurückholen musste. Ausserdem hatte er meinen, den Sächsischen, Datenschutzbeauftragten auf mich gehetzt, worauf ich vorerst mit einer Stellungnahme in meinen Ankündigungen reagierte. Kann mal einer der Experten hier, vielleicht Du Elradon, bitte über meine Ankündigungen schauen, ob das rechtlich so korrekt ist? Den Link bekommt ihr dann per PN da ich hier nicht schreibe um Werbung zu machen. Achja heute bekam ich erst wieder eine Mail vom besagten Menschen, womit er mir direkt bestätigte ein paar Minuten vorher mein Hausverbot erneut ignoriert zu haben und in welcher er sich auch wieder typisch beleidigend und nötigend äusserte. Und mich mit der netten Titulierung: "Nochmals für sie Dummkopf ich verstoße gegen gar nichts..." anredete. Was kann/soll ich jetzt gegen diesen Menschen unternehmen? Kann/soll ich erneuten Strafantrag stellen? Könnten dafür Nötigung, Hausfriedensbruch, Stalking oder ähnliche Tatbestände passen, oder welche sonst noch? Vielen Dank.
__________________ LG Mav Geändert von Maverick (15.04.2012 um 18:08 Uhr). |
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| Ich fürchte, dass der Hausfriedensbruch des StGB nicht auf so eine Situation übertragbar ist. Ebenso fürchte ich, dass die Nennung des Namens in der Ankündigung mehr schadet, als dass es nützt. Warum überhaupt eine Stellungnahme; meinst du, dass sich so ein Datenschützer tatsächlich bei dir melden wird? Wir können gern mal per ICQ schreiben, wenn du hast, oder einen anderen Messenger. Schick mir bitte was du hast per PN.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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