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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 11:02
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Registriert seit: 19.04.2012
Beiträge: 3
Standard Nutzungsrecht von Benutzerbeiträgen/Kommentaren


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Guten Abend,
angenommen, Person A betreibt einen Kanal bei einer großen Internet-Videoplattform, auf der sie ihre Meinung über aktuelle Benutzbeiträge zu anderen Videos auf dieser Plattform und den daraus entstehenden Diskussionen kund tut.
Dies geschieht in Form von Videobeiträgen, bestehend aus Screenshots der entsprechenden Benutzerbeiträgen und Audiokommentar.
Die Screenshots sind unverändert, eine Quelle ist angegeben (Link zum Posting des Kommentars), somit dürfte dies unter das Zitatrecht fallen.

Kann Person B (von Person B stammt ein Kommentar dass im Video von Person A eingeblendet wurde) Person A dazu auffordern, ihr Kommentar aus dem Video zu entfernen?

Schaut man sich mal die AGBs dieser überaus großen Videoplattform an, steht dort, dass man als Inhaber eines Nutzerkontos bei dieser Plattform textliche Anmerkungen übermitteln kann. Man behält sämtliche Eigentumsrechte an seinen Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen sei es erforderlich, dass man der Plattform und anderen Nutzern der Website eingeschränkte Nutzungsrechte einräumt.

Diese eingeschränkten Nutzungsrechte sind unter einem anderen Punkt aufgelistet.

"Jedem Nutzer dieser Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang."

Heißt es jetzt, dass für Person A keine rechtlichen Konsequenzen drohen, falls Person B damit trotzdem nicht einverstanden ist?
Immerhin steht in den AGBs etwas von "Nutzung, Reproduktion, usw.".

Und wie würde der Fall aussehen, wenn Person B die Kommentare dann löscht, Person A das Video aber schon vor der Löschung hochgeladen hat? Die Nutzungsrechte zur Reproduktion müssten in diesem Maße doch noch vorliegen.

Hoffe es ist so verständlich und man mir helfen kann. Das meiste kann man sich ja hoffentlich noch denken.
Bestehen noch Fragen die ich nicht im Forum schildern soll, könnt ihr mir ruhig eine PN schreiben.

Hab übrigens schon gegoogelt. Schienbar unter liegen zumindest Beiträge in einem Forum dem Urheberrecht, allerdings nur, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Da die Posts nur aus Beleidigungen und Unterstellungen bestanden, bezweifel ich, dass diese erreicht wird.

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 11:17
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Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard AW: Nutzungsrecht von Benutzerbeiträgen/Kommentaren


Ich denke, dass der zitierte Passus eher regeln soll, dass man Videos der Plattform auf der eigenen Seite einbinden darf (über den bereitgestellten Code "die Funktionalität der Webseite") ohne befürchten zu müssen vom Einsteller belangt zu werden. Hierin auch die Erlaubnis zu sehen, dass man das Video überdies hinaus verwenden darf, erkenne ich allein aufgrund des Ausschnitts nicht.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 13:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Nutzungsrecht von Benutzerbeiträgen/Kommentaren


Hey,
nein, mit Nutzerübermittlungen sind Videos UND Kommentare gemeint.
"8.1 Als Inhaber eines Nutzerkontos bei ******* können Sie Videomaterial („Nutzervideos“) und textliche Anmerkungen („Nutzerkommentare“) (zusammen: „Nutzerübermittlungen“) übermitteln.
Desweiteren hast Du eine PN.

Außerdem ist die Rede von "Reproduktion".

lg

Geändert von Hansemaar (19.04.2012 um 14:12 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 17:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
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Bleibt aber fraglich, ob es "in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang" geschieht. Die Webseite bietet keine Funktion, um Kommentare in eigenen Videos anzuzeigen oder? Wäre zu schauen, ob in den Nutzungsbedingungen dazu etwas geregelt ist.

Man könnte auch einen Schritt vorher ansetzen und schauen, ob der Beitrag mangels Schöpfungshöhe überhaupt vom Urheberrecht geschützt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2012, 20:02
Neuer Benutzer
 
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Beiträge: 3
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Der erlaubte Umfang wird ja weiter aufgeführt, hab ich dir in der PN geschrieben. Unteranderem ist "Reproduktion" ausdrücklich erlaubt, und das verstehe ich unter Reproduktion.
Da die in dem Video gezeigten Beiträge weder grammatikalisch noch rechtschreibtechnich einwandfrei sind, und ein jede Menge Beleidigungen vorkommen scheint diese Schöpfungshöhe wohl nicht erreicht zu sein.

MfG
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