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| Anzeige Hallo, ich habe mal eine frage bzw. Torrent und illegale Downloads. Ein jetzt ehm. Freund hat damals mal ein Album für mich über Torrent bezogen und wurde erwischt. Jetzt möchte er Schadensersatz für die 450€ einklagen bzw. zur Anzeige bringen? Als Anmerkung hierbei, es war keine Anstiftung! Es war ledeglich die frage " Könntest du evtl. und sei wen vorsichtig" Kann er damit durchkommen? LG Janiniii |
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| Interessante Thematik. Wenn man davon ausgeht, dass her xy folgendes Album legal besitzt und man fragt nach, ob er es einen ausleihen kann und er dabei kein Gesetzesverstoß begeht, weil schon das verleihen untersagt ist, sollte es kein Rechtsverstoß gewesen sein. Wenn man es jedoch wirklich als Anstiftung auffassen kann, muss er das auch noch rechtsgültig beweisen können. Und wenn er da Emails vorbringt, wäre ein interessantes Thema, ob die überhaupt zugelassen werden, weil es da ja Archivierungsauflagen gibt, und da es um eine priv. Kommunikation geht, hast du da meine ich auch noch ein wörtchen mit zu reden. Das sind jedenfalls so meine Gedanken zu dem Thema, aber ich bin kein Anwalt! Also wenn es in so einem Fall zur rechtlichen Auseinandersetzung kommen, ist man sicherlich gut beraten sich selbst rechtlichen Bestand zu suchen. Für den Fall das man keine Rechtschutzversicherung hat, kann man unter bestimmten voraussetzungen Amtsbeihilfe beantragen. Im Umgekehrten Fall (also aus Sicht des Downloaders) würde ich von ausgehen, dass meine Erfolgschancen minimal wären, und man müsste sich da selbst erstmal rechtlichen Beistand holen. Dieser kostet, und wenn es aussichtslos ist, sollte ein guter Anwalt auch dieses seinen Anwalt mitteilen. |
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| Das ist eine wirklich interessante Thematik, insbesondere zum Thema "Anstiftung". Die Anforderungen, die an eine solche gestellt werden, sind im Einzelnen ziemlich umstritten. Ich denke aber, dass in der Äußerung "könntest du evtl. mal..." durchaus eine Anstiftung gesehen werden könnte. Dazu kommt, dass du wohl auch Vorsatz bzgl. der Urheberrechtsverletzung sowie der Anstiftung gehabt haben wirst. Von demnach würde sich eine Anstiftungsstrafbarkeit schon konstruieren lassen. Die andere Frage ist dann, ob dein ehemaliger Freund sich den entstandenen Schaden von dir ersetzen lassen kann. Aber auch das ließe sich wohl bejahen. |
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