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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 5
Standard Rechtsgültigkeit von SMS, welche sofort als Email gesichert werden.


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Guten Tag,

wie im Titel erwähnt, interessiert mich folgendes Szenario.

Jemand hat auf seinem Android-Handy eine App installiert, welche alle SMS (egal ob eingehend oder ausgehend) sofort bei seinem verknüpften Google Mail-Account als Email speichert. Diese Emails haben den Zeitstempel von Google, welcher sich von Privatpersonen ja nicht ändern lässt.

In wie fern sind nun die durch den SMS Verkehr resultierenden Emails rechtsgültig.

Können die ledeglich zur untermauerung der eigenen Aussage herangezogen werden?

Vielen Dank für eure Hilfe bei Klärung der Thematik.

Gruß F.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard AW: Rechtsgültigkeit von SMS, welche sofort als Email gesichert werden.


Du könntest auch manuell eine E-Mail an dich selbst schicken und den Aufbau der App nachahmen. Schon wären die Inhalte gefälscht.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2012, 12:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.04.2012
Beiträge: 5
Standard AW: Rechtsgültigkeit von SMS, welche sofort als Email gesichert werden.


Vielen Dank für deine schnelle erste Antwort.


Das ist Wahr, aber zu Einem würde die Zeit nicht stimmen und zum Anderen "angenommen" die Inhalte passen verzahnt zu beidseitigen Darstellungen, wobei natürlich eine Streitigkeit besteht.

Also: trotz einer Gegendarstellung der Gegenseite, untermauern diese den Geschehen in den SMS)

Diese Streitigkeit ist auch erst später eingetreten, sodass es vor diesem Zeitpunkt auch garkein Grund gegeben hätte, die Emails selbst anzulegen.

Zu guter Letzt, die SMS sind auch noch auf dem Telefon gespeichert (wobei das auch von Google zurück gesynct sein kann)
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2012, 15:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Rechtsgültigkeit von SMS, welche sofort als Email gesichert werden.


Zitat:
Zitat von fluett Beitrag anzeigen
In wie fern sind nun die durch den SMS Verkehr resultierenden Emails rechtsgültig.
Was verstehst Du unter "rechtsgültig"?

Es gibt eine Reihe von Verträgen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, und für einige sogar die notarielle Beglaubigung (Immobiliengeschäfte).

Fehlt die vorgeschriebene Form, ist der Vertrag u.U. als Folge nicht wirksam. Davon abgesehen sind mündliche Verträge exakt genauso wirksam und verbindlich wie schriftliche.

Ansonsten ist ein Gericht weitestgehend frei in seiner Beweiswürdigung. Es steht jedem (Kläger, Beklagter) frei, E-Mails, SMS oder sonstige (Vertrags-)Äußerungen als Beweismittel vorzubringen; wie weit sie das Gericht dann für glaubwürdig hält, liegt weitgehend in der Beweiswürdigung des Gerichts.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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