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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Verantwortlichkeit für Inhalte

Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2012
Beiträge: 1
Standard Haftungsfreistellung von PDF im Internet?


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Guten Abend,

mich würde folgendes interessieren:

Man stelle sich vor, ein Unternehmen stellt auf ihrer Website ein PDF zur freien Nutzung zur Verfügung.
Alle Inhalte sind variabel änderbar. Ist es möglich, dass sich das Unternehmen dann von der Haftung von vervielfältigten, geänderten Dokumenten freispricht? Etwa eine Vereinbarung mit Adobe oder einer Einverständniserklärung der User vor der Nutzung zur Übernahme der Haftung?

Ich hoffe, jemand kann dazu Auskünfte geben.

Herzliche Grüße

Die Mandarine
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 21:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard AW: Haftungsfreistellung von PDF im Internet?


Um die Haftung für was geht es?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.04.2012, 12:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Haftungsfreistellung von PDF im Internet?


Es wird nicht wirklich verständlich.

Die Inhalte des PDFs sind "variabel"? Wie geht das?

Im PDF steht ein Inhalt. Für den Inhalt ist derjenige verantwortlich, der für die Website, auf der es veröffentlicht wird, medienrechtlich verantwortlich ist.

Das PDF könnte ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthalten. Das darf dann nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen verändert werden, es sei denn, der Rechteinhaber erteilt eine Nutzungslizenz, die beliebige Nutzung, Änderung usw. erlaubt.

Für das, was ein anderer nun daraus macht, ist allein der verantwortlich, wenn es da etwas zu verantworten gibt.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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