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| Anzeige da man als Forenbesitzer in Deutschland immer mit einem Bein im Knast sitzt, ist ein Betreiber am überlegen sein Forum auf einen guten Bekannten in der Schweiz zu überschreiben. Dort gibt es keine Impressumpflicht oder die große Abmahnproblematik. Reicht es nun schon die Domain auf ihn zu überschreiben oder ist es nötig, dass er beim Serveranbieter auch als Kunde eingetragen ist und die Werbeeinnahme auf sein Konto fließen? Danke für die Auskunft |
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| würde es sagen daß du probst bekommen kannst wenn der Serveranbieter merkt daß zwei paar Schuhe auf ihm sitzen. genau seine AGB lesen Zitat:
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| Tags: forums, quotumzugquot, schweiz |
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