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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 17:24
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Registriert seit: 04.05.2012
Beiträge: 2
Standard Wiederrufsrecht. Anfertigung = Sonderanfertigung?


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Hallo meine Lieben.

hoff es gibt nich schon nen thread dafür..hab aber so nix gefunden.
Sry falls es zu lang wird..^^

der Sachverhalt:
Nehmen wir mal an. Das man in einen Onlineshop ein Latexkleid kauft.
Man wählt aus: Größe (S,M,L, XXL, usw..) und Farbe.
Nun steht dort das diese Kleider erst nach eingegangener Bestellung Angefertigt werden.
Soweit so gut.
Man wartet und freut sich als es Endlich kommt. Probiert besagtes Kleid an (ohne Öle oder Pudder) und bemerkt das man es sich eine NR. zu groß gekauft hat.
Man schreibt den Shop freundlich an wegen eines Umtausches und bekommt die Antwort das ein Umtausch nicht möglich sei, es aber in der Hauseigenen Latexschneiderei kostengünstig (40-50 Euro bei einen Kleid das ursprünglich 70€ kostete) umschneidern lassen könnte.
Auf die Frage warum man vom Wiederrufsrecht nicht gebrauch machen kann, kommt dan Folgender Auszug aus der Kundeninfo:

"[ gesetzlicher Widerruf ]

[ ... ]

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

[ ... ]

Wir haben Sie über die Anfertigung im Vorfeld informiert."
Auserdem währe noch hinzu zu Fügen das man nur einen Teil der Bestellung erhalten hat und das Fehlende nun schon seit einer Woche überfällig ist.


Frage: Ist der Shop nun im Recht das Kleid nicht Umzutauschen oder zurückzunehmen? Und heißt "Anfertigung" auch gleich "Sonderanfertigung" auch wen man keine Kundenspezifische Maßangaben gemacht hat, sondern die übliche größenauswahl gewählt hat?

Vielen dank schon im voraus für die Antworen und dem überlesen mir unvermeidlicher Rechtschreibfehler :wink:

Lg Serin

Geändert von Serin (04.05.2012 um 17:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 20:09
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Wiederrufsrecht. Anfertigung = Sonderanfertigung?


Zitat:
Zitat von Serin Beitrag anzeigen
Frage: Ist der Shop nun im Recht das Kleid nicht Umzutauschen oder zurückzunehmen?
Ja.
Zitat:
Und heißt "Anfertigung" auch gleich "Sonderanfertigung" auch wen man keine Kundenspezifische Maßangaben gemacht hat, sondern die übliche größenauswahl gewählt hat?
Es wurde auf Kundenbestellung eigens angefertigt. Damit ist es aus dem Widerrufsrecht raus.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 10:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.625
Standard AW: Wiederrufsrecht. Anfertigung = Sonderanfertigung?


Kommt es nicht mehr darauf an, ob das Kleid so noch weiterverkauft werden kann (ggf. Wertersatz). Ähnlich bei den Textilien, wo die Länge ja auch nach Maßgabe des Kunden zugeschnitten wird, letztlich aber der Stoff auch an wen anders verkauft werden kann.

Unterschied wäre hier, dass man das Kleid zurückgeben kann und (vermutlich nicht) auf den ganzen Kosten sitzen bleibt. Dass es sich hier um ein Latexprodukt handelt, ist imo auch unerheblich, dazu der Verweis darauf, dass auch Unterwäsche zurückgeschickt werden kann.

Kann aber auch ein Wertersatz in Höhe von 100% rauskommen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2012, 13:47
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Registriert seit: 04.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Wiederrufsrecht. Anfertigung = Sonderanfertigung?


Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Kommt es nicht mehr darauf an, ob das Kleid so noch weiterverkauft werden kann (ggf. Wertersatz).
Das einzige was ich selbst durch Nachforschungen im Internet gefunden hat war ein Urteilsspruch von 2003 der genau so etwas aussagt. Das es quasi nur darauf ankommt ob der Artikel wiederverkauft werden kann, ohne zu große Finanzieleverluste.
Aber eben von 2003, nichts aktuelleres.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2012, 23:45
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Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Wiederrufsrecht. Anfertigung = Sonderanfertigung?


§312b BGB:

(...) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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