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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2012, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2012
Beiträge: 1
Standard Zustimmung eines Anbieters zur Verlinkung


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Hallo zusammen!

Auf einem Reiseportal soll ein Anbieter-Verzeichnis für Reiseveranstalter erstellt werden. Neben dem reinen Link sollen auch Logos, Bilder, Wertungen, Kurzbeschreibungen, Textbestandteile etc. der fremden Seite erscheinen. Bedarf es hierfür der Zustimmung des jeweiligen Anbieters?

Es ist klar ersichtlich, dass es sich um fremde Inhalte handelt. Die Seite ist - noch nicht - kommerziell, soll aber in Zukunft über AdSense und kostenpflichtige Werbebanner Geld einbringen.

Schon einmal vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2012, 11:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 992
Standard AW: Zustimmung eines Anbieters zur Verlinkung


Zitat:
Zitat von HerrSchmitz Beitrag anzeigen
Auf einem Reiseportal soll ein Anbieter-Verzeichnis für Reiseveranstalter erstellt werden. Neben dem reinen Link sollen auch Logos, Bilder, Wertungen, Kurzbeschreibungen, Textbestandteile etc. der fremden Seite erscheinen. Bedarf es hierfür der Zustimmung des jeweiligen Anbieters?
Fotos sind zumindest immer als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG) urheberrechtlich geschützt. Hier braucht es die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Achtung: der Reiseveranstalter kann das Recht haben, die Fotos weiterzulizensieren, das muß aber nicht immer der Fall sein.

Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die nötige Schöpfungshöhe haben. Logos sind als Marken geschützt, ob sie ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet werden dürfen, hängt von den Einzelheiten der jeweiligen Verwendung ab. Die "markenmäßige Nutzung" ist nur mit Erlaubnis des Markeninhabers erlaubt, das könnte in so einem Fall gegeben sein. Wäre im Einzelfall zu prüfen.

Zitat:
Die Seite ist - noch nicht - kommerziell, soll aber in Zukunft über AdSense und kostenpflichtige Werbebanner Geld einbringen.
Das ist urheberrechtlich unerheblich, und markenrechtlich u.U auch.

Bewertungen usw. von einem anderen Portal einfach zu übernehmen könnte außerdem wettbewerbsrechtlich problematisch sein - man darf nicht einfach Leistungen eines Wettbewerbers übernehmen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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