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| Anzeige Hallo e-Recht24-Community, mich würde mal die Antwort auf folgendes Thema interessieren. Gehen wir davon aus, dass eine PersonA eine Homepage mit rund 500Besuchern am Tag besitzt. Jetzt möchte diese PersonA auf der Homepage Werbebanner vermieten. Die Person möchte jedoch kein Geld für klick/views bekomm, sondern einen Festbetrag für die Banner haben, der monatlich bsp. 25€ beträgt. Ist die PersonA verpflichtet von diesen Einnahmen ein Teil an den Staat (Steuer) abzugeben ? Oder kann die PersonA mit dem Geld machen was sie will? Freu mich über Antworten. Diversity. |
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| Zunächst muss sie wohl ein Gewerbe anmelden, da regelmäßig Einnahmen mit Gewinnabsicht erzielt werden sollen. Danach muss geprüft werden, ob die Einnahmen unter den Freibeträgen liegen - dies wird vermutlich der Fall sein. Soweit ich das beurteilen kann, braucht man sich darüber (und auch über die Sache mit der Krankenversicherung) erst Gedanken ab 300 € / Monat machen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| vielen dank erstmal für die kurze Information dazu. Wie ist es jetzt jedoch wenn die PersonA einen sogenannten Werbeservice in betracht ziehe wie: ´SponsorADs´ ´ADCocktail´ oder ähnliche, welche zwischen den Webmaster und Werbeschalter vermitteln, also von den Werbeinnahmen einen kleinen Teil behalten, und den ´Rest´ an die Webmaster überweisen. Zur Information, habe ich unten einen Link von solch einen Service mitgegeben. Link: ***** Geändert von Elradon (10.05.2012 um 20:15 Uhr). Grund: externen Link entfernt |
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| Auch hier hast du letztlich Einnahmen, bloß kommen Sie von jemand anderem.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Wer selbstständig tätig ist, ist vom ersten Cent Einkommen an voll einkommenssteuerpflichtig. Sowohl Angestellte als auch Selbständige (nämlich jedermann) hat ein "steuerfreies Existenzminimum" von z.Z. 8.004 € im Jahr. Dieser Teil des Einkommens bleibt steuerfrei (aber natürlich muß eine Steuererklärung dafür gemacht werden). Krankenversicherung: in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, die ist unabhängig davon, ob jemand überhaupt Einkünfte hat oder nicht. Gewerbe: "Gewerbe" ist jede Tätigkeit, die a) auf Dauer angelegt ist und bei der b) Gewinnerzielungsabsicht besteht (Gewinnerzielung ist nicht nötig), und die nicht freiberufliche Tätigkeit oder Landwirtschaft ist.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (09.06.2012 um 11:29 Uhr). |
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