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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo, wie in diesem NDR Beitrag geschildert gibt hagelt es ja momentan anscheinend Abmahnungen von Presseagenturen wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen bei Verlinkung von Originalartikeln: http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/abmahnungen103.html In der Diskussion zum Artikel wurde auf den Letzten Absatz in folgendem Impressum hingewiesen: http://www.deutscher-seniorentag.de/impressum.html Inwiefern ist ein solcher Passus denn rechtssicher und könnte man ihn gegebenenfalls in den Impressumsgenerator mit aufnehmen? |
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| Wenn man das so hinnähme, müsste der Urheber die Mails ja selbst verschicken und auch selbst Beurteilen, ob seine Rechte verletzt wurde. Das wird für die meisten Urheber allerdings zu schwer sein. Insofern hätte der Urheber bei Wirksamkeit solcher Klauseln keine Möglichkeit sein Recht durchzusetzen, ohne die Kosten dafür zu tragen. Ich halte das für unwirksam.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Vermeintliche Verletzung fremder Schutzrechte durch unsere Internetseiten Sollte die BAGSO Schutzrechte wie Marken- oder Urheberrechte verletzen, ist per E-Mail auf die Verletzung hinzuweisen: Bitte fügen Sie einen Link der betreffenden Seite bei. Wir werden Ihren Hinweis prüfen und Ihnen binnen einer Woche antworten. Besteht eine Verletzung, wird diese umgehend beseitigt. Für eine anwaltliche Rüge der Verletzung fremder Rechte fehlt es aufgrund dieser Zusage an einem entsprechenden Rechtschutzbedürfnis. Eine anwaltliche Abmahnung zur Beanstandung der Schutzrechtverletzung ist somit nicht erforderlich und die damit verbundenen Kosten werden von uns nicht erstattet. Sollten Sie uns dennoch ohne eine vorherige Kontaktaufnahme eine anwaltliche Abmahnung zustellen, haben Sie die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen. ? Dieser Passus ist rechtlich vollkommen unwirksam und reiner Blödsinn. Man kann auf diese Weise nicht die Rechte Dritter aushebeln, denen gegenüber man eine Rechtsverletzung begangen hat. Dieser Passus taucht immer mal wieder irgendwo auf, weil ihn ein Depp vom anderen abgeschrieben hat. Rein rechtlich ist er geradezu ein Eigentor - der Seitenbetreiber beweist damit nämlich, daß er offensichtlich beabsichtigt, die Schutzrechte Dritter unzulässig einzuschränken zu versuchen. Gerade dieser Passus ist die beste Begründung, warum eine anwaltliche Abmahnung notwenig ist. Wenn man denn dafür eine bräuchte, die braucht man aber nicht. Es steht dem geschädigten Urheber, Markenrechtsinhaber etc. grundsätzlich frei, seine Interessen durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Am Rande angemerkt - was die Deppen, die sowas schreiben, nicht kapieren: Die anwaltliche Abmahnung ist das mildeste rechtliche Mittel bei so einem Streit. Der geschädigte Urheber könnte auch sofort eine einstweilige Verfügung vom Gericht erwirken. Das wird dann noch um ein paar 1000 Euro teurer für den Schädiger.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (14.05.2012 um 15:31 Uhr). |
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