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| Anzeige Hallo, leider bin iche etwas ratlos. In regelmässigen Abständen erhalte ich E-Mail mit Angeboten über Softwareprogramme, die u.a. der Verbesserung der Homepage dienen sollen. Ich habe von dieser Firma auch einmal eine Software gekauft. Nun habe ich wieder eine Software gekauft, die das Arbeiten mit social Bookmarks erleichtern soll. Im Angebot waren keine AGB`s aufgeführt, lediglich beim Zahlvorgang bei Digital-River sind am Ende völlig allgemein gehaltene AGB`s angeführt. Kurz nach dem Kauf war unser Webmaster bei uns und erklärte mir, dass speziell für unsere Nischenbranche Facebook, Twitter und co. keinerlei Sinn machten. Da ich den Freischaltcode für das Programm sowieso noch nicht hatte, richtete ich einen Widerruf an den Verkäufer. Dieser teilte mir lappidar mit, dass ihm mein Ton nicht gefalle und er aus diesem Grund den Widerruf nicht akzeptieren würde. Ich habe die Software nicht aktiviert und werde diese auch nicht aktivieren. Es ist für die Firma eine leichte Übung festzustellen, ob ich mit Ihrem Tool arbeite oder nicht. Meine Frage ist: Muss der Verkäufer bei Angeboten über E-Mail seine AGB`s ect. angeben ? Ist dieser Widerruf wirklich nicht gültig. Letztendlich kann ich ja erst nach dem Einsatz der Software feststellen, ob diese einen Wert hat. Ich kaufe doch eine " Katze im Sack" . Vielleich hat je jemand ähnliche Erfahahrungen gemacht und kann mir einen Tip geben. Jetzt schon einmal danke. franzi |
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| Dass dem Verkäufer dein Ton nicht gefällt, ist jedenfalls kein Grund das Widerrufsrecht abzulehnen. Das Widerrufsrecht bei Softwaredownloads ist wohl ziemlich problematisch. Ich denke dir würde hier allenfalls helfen, dass du nicht korrekt belehrt wurdest.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ob es ein Widerrufsrecht beim Kauf von Software mittels Download gibt ist umstritten. Manche Juristen setzen den Download mit der Entsiegelung eines Software-Datenträgers gleich: §312 BGB (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen (...) 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (...) Andere Juristen sehen das anders. Man kann auch fragen, ob es überhaupt ein Kaufvertrag ist oder eine Dienstleistung, da ja beim Download von Software schließlich ein Nutzungsrecht eingeräumt wird und kein Datenträger mit Software verkauft wird (dann ist es der Kauf einer Sache). Und dann würde das Widerrufsrecht erlöschen, sobald der Käufer den Download getätigt hat. Soweit mir bekannt ist, hat sich die Rechtsprechung bisher nur mit dem Widerrufsrecht vor dem Download befasst und dabei befunden (z.B. LG Mannheim), daß vor dem erfolgten Download das Widerrufsrecht nicht wirksam ausgeschlossen werden kann. Die Urteilsbegründung geht aber ein bißchen in die Richtung, daß nach dem Download aufgrund von §312d Abs. 3 und 4 BGB der Widerruf dann nicht mehr möglich ist.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (18.05.2012 um 13:35 Uhr). |
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