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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo, meine Partnerin bestitzt bei einem Anbieter ein kostenloses E-Mail-Konto und hat sich das "Prämium-Paket" angesehen. Jetzt kam eine Zahlungserinnerung. Angeblich ist ein Vertragsabschluss erfolgt und es wurde eine Bestätigungsmail versendet. Wenn es eine entsprechende Mail gab wurde diese ungelesen gelöscht (Verdacht auf Werbung). Nach Kontaktaufnahme mit der Rechnungsstelle wurde auf die "Bestätigungsmail" verwiesen, mit der Anmerkung meine Partnerin hätte diese Mail lesen müssen und wäre jetzt selbst schuld. Ist der "Vertragsabschluss" in dieser Form gültig? Ist man verpflichtet E-Mails zu lesen? Anmerkung: Der Rechnungsbetrag wurde unter Vorbehalt überwiesen und das Kündigungsschreiben ist per Einschreiben raus. Viele Grüße, Jürgen |
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| Nur durch durch das Ansehen eines "Premiumangebotes" kommte keine Bestellung zustande. Das wäre ja tödlich, dann dürfte man nirgend mehr etwas ansehen. Irgendwo muß durch eine Aktion die Bestellung, gewollt oder ungewollt, zustande gekommen sein. Ist deine Freundin vielleicht auf eine Abofalle reingefallen, wo man sich zuallererst ohne Not mit allen persönlichen Daten registrieren soll um dann nebenher - im Kleingedruckten außerhalb des Sichtbreichs - ein Abo für irgendetwas abschließt? Ein Link zu diesem "Premiumangebot" wäre hilfreich. Die Vorabzahlung, auch unter Vorbehalt, war vermutlich etwas zu voreilig. Das Geld ist jetzt woanders. Damit habt Ihr euren einzigen Trumpf aus der Hand gegeben. Geändert von Gerhard Gösebrecht (23.05.2012 um 14:42 Uhr). |
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