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| Anzeige Hallo, ich habe da mal eine kleine Frage. Wenn ich in einem online Spiel z.B. ein Screenshot mit der Screenshot Funktion des Online Spiels mache. Wer ist hier dann der Urheber des Bildes. Ich kann da ja keine Rechte am Bild besitzen. Das Recht sowie der Urheber ist doch die Firma die unter anderem das Spiel zur Verfügung stellt oder nicht. Es geht z.b. um folgendes. Auf einer Website im Forum hatte ich mal ein Bild aus einem Online MMo gesehen, dies hatte ich Kopiert und auch meiner Seite zur Verfügung gestellt, um unter anderem für das Spiel zu Werben da ich das Spiel gut fand. Das eigentliche Bild kann ich jedoch auch selber Ingame mit der Screenshot Funktion machen. Der Betreiber der Seite meint nun ich hätte das Bild von seiner Seite geklaut und bat mich dies zu löschen. Wie gesagt kann ich das Bild ingame selber auch machen. Da die Langschaften etc, die auf diesem Bild zu sehen sind ja von den Grafikern bzw von den Angestellten des Publisher sind. Und nur die haben hier doch meines erachtens nach die Rechte am Bild. Auf deren Seiten heist es auch das man die Bilder veröffentlichen darf, die man Ingame machen kann, oder Bilder von der Seite des Publishers. Solange man halt mit der Seite kein Geld verdient ist dies ok. Von daher kann man doch hier nicht von einem geklauten Bild reden oder? Texte die man woanders Kopiert und nicht von mit verfasst worden sind, ist klar das man diese ohne Erlaubnis nicht auf seiner Seite Publizieren darf. Anders ist es ja dann denke ich wenn auf dem Screenshot z.B. andere Spieler zu sehen sind bzw, dessen Chars mit ihrem erfundenen Namen, muss man die um erlaubnis Fragen ob man das Bild wodrauf man diese sieht auf seiner Seite hochladen darf? Weitere Frage: Darf man aber Texte von einer anderen Seite Kopieren, und diese bei sich auf der Seite Online stellen, mit einem vermerk das man selber nicht der Autor ist, und einen entsprechenden Link zum Originalen setzt. Oder ist dies auch nicht erlaubt? Den auch hier verletzte ich ja niemanden da ich den Urheber des Textes ja genannt habe. Aber mir wurde gesagt das man die Einwilligung braucht, und nur das setzen eines Links wäre hier nicht ausreichen was ich mir aber auch nicht vorstellen kann. Geändert von Bravheart (16.06.2012 um 10:43 Uhr). |
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