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  #11 (permalink)  
Alt 02.07.2012, 10:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 992
Standard AW: © unbekannter Künstler


Zitat:
Zitat von Carlotte Beitrag anzeigen
Das ist eine Aussage, die ich nicht verstehe, rechtlich aber auch nicht widerlegen kann.
Guck ins UrhG.

Findest Du dort irgendwo eine Vorschrift, die dies erlaubt?

Nein? Dann ist es nicht erlaubt.

Das UrhG regelt abschließend, welchen Schutz urheberrechtlich geschützte Werke genießen, wann die Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers für welche Nutzung erforderlich ist, und welche Nutzungen auch ohne Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers zulässig sind.

Wenn Du im UrhG keine Vorschrift findest, die das fragliche erlaubt, dann ist es nicht erlaubt.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten



  #12 (permalink)  
Alt 02.07.2012, 17:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2012
Beiträge: 6
Standard AW: © unbekannter Künstler


Hallo Elradon :-D und TomRohwer:-D

Meine Frage ist nun vollständig und VERständlich (für mich) beantwortet.

Ich möchte mich bei euch beiden herzlich bedanken für eure Geduld.

Ihr habt mir sehr geholfen und ich verstehe jetzt auch die Textpassagen des Urheberrechtes wesentlich besser.

Finde es wirklich toll, dass es ein Forum mit so hilfsbereiten Leuten gibt.

Ich wünsche euch alles Gute, nochmals DANKE!!!

Herzlichst
Carlotte
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  #13 (permalink)  
Alt 02.07.2012, 21:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.645
Standard AW: © unbekannter Künstler


Vielen Dank für dein Feedback =) bekommt man eher selten!
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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