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| Soweit ich weiß... Sieht die Lage wie folgt aus. Youtube ist Google. Als Privat Anwender kann man nicht unterscheiden, welches nun ein Promo Video ist, was ein reines Privatvideo und was ein geklautes Video. Bestes Beispiel, Myspace (auch Google) dort gibt es Künstler, die verweisen auf Videos bei youtube. Die Lieder auf MYspace sind die eigenen und die Videos sind auf die Künstler gemapt. Daher finde ich die Rechtslage nicht so eindeutig wie sie dargestellt wird und wie sie hier ankommt. Aus meinem Rechtsverständnis ist es so, dass die Uploader durchaus belangt werden könnten und die Downloader eher nicht. Bis jetzt gibt es noch keine Entscheidung wie mit solchen Downloads umgegangen werden darf. Mein Verständnis ist dann wiederum, dass die gedownloadeten Inhalte als Privatkopie behandelt werden, da sie ja so oder so dauerhaft im Internet zur Verfügung stehen. Die Tendenz hier im Forum geht eher zu einem Nein, auch wenn ich das anders sehe. Aber ich bin kein Richter und das sind alles meine Verständnisse des Rechts. |
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| Hallo aaky, mit dauerhaft zur Verfügung stehen meine ich eigentlich youtube, myspace und co. = zur Verfügung stehen... Die Musiker in Myspace verweisen auf ihre eigenen Musikvideos bei Youtube die MTV oben im Header stehen haben. Promovideos sind nicht sofort einwandfrei zu identifizieren! Was ist da illegal und was legal. Das kann ich auch gerne nachweisen. Kann ich nicht mehr wirklich auseinander halten wann es ein Promo Video ist. Es gibt Musiker die haben das gemacht und denen wurde das eigene Video aufgrund einer Urheberrechtsverletzung aus Youtube entfernt. Das sieht man bei einigen Musikern auf MySpace. *rofl* Naja, aber die Auslegung, was man mit einer Privatkopie machen darf und was nicht ist wieder schwierig. Was ich hier dauernd höre, ist was von wieder uploaden! Für mich hat hier das etwas ein bisschen von erhobenen Zeigefingern. Ich behaupte mal, jeder der einigermaßen Ahnung hat macht sowas nicht weil er weiß wann wo was geloggt wird. Niemand hat jemals behauptet, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Es gibt genügend halb illegale Wege(Grauzonen) (z.B. Aufnehmen von Radiostreams im Internet) um ab gute Musik zu kommen. Es gibt sogar Internetradiosender, die lassen zwischen den Liedern eine Pause Für mich ist Privatkopie etwas was ich nicht mehr als 10 mal speichern oder verschenken darf. Nix mit uploaden! Das mit den Musikern ist verständlich. Deswegen hat die Musikindustrie ja sich bereits auf die Menschen spezialisiert, die in der Regel nicht ...so fix sind... Denn sonst hätten wir jetzt kein Sido und Co. (zynisch gemeint). Das was ich wirklich gelten kann ist das mit den Musikern, wobei eigentlich es immer so ist, dass Qualität sich durchsetzt. Kleines Beispiel ? Habe einem Kumpel eine CD geschenkt mit meinen Lieblingslieder die ich aus dem Internetradio aufgenommen habe. Er war von einer Gruppe so begeistert dass er sich das Album sofort kaufen wollte. Er also zu Saturn. Die haben ihn angeguckt wie ne Kuh bei Blitzeis...."Milk inc...Nie gehört" ? Ausserdem war das doch sowieso im Gespräch, dass Youtube Gema Gebühren zahlen soll. Manchmal habe ich echt das Gefühl, hier treiben sich einige Gema Mitarbeiter rum. *hä?* |
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| Vielleicht mal kurz zur GEMA: Die hat mit der rechtlichen Grundlage des Urheberrecht nicht mehr zu tun als jeder Künstler selbst. Der einzige Sinn der GEMA ist die Vertetung der Künstler beim kassieren. Zitat:
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| Nenene, ich hab das Gefühl ich werd nicht richtig verstanden §53 Urhg Absatz 1 sagt : Zitat:
Eine Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung besteht nur dann wenn es einer breiten Masse zur Verfügung gestellt wird! Eine Privatkopie darf im Bekanntenkreis sehr wohl weiter gegeben werden, wenn sie nicht von einer rechtswidrigen Vorlage erstellt worden sind und nicht kommerzielle Hintergedanken haben. Offiziell habe ich die Zahl von 10 Privatkopien gehört, aber es soll wohl schon Richter gegeben haben, die die Grenze bei 7 gesetzt haben. Aufgezeichnete Radiosendungen sind solche Vorlagen ! Bei mir läuft alles Legal ! Mir kommt es ein wenig vor als wenn du die hier leichte Panik machst, da sehr wohl es einen rechtlichen Unterschied zwischen Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung und einer Weitergabe gibt! Sorry, aber das sind die Feinheiten! Verbreitung und öffentliche Zuganglichmachung sind Portale von Youtube und Co als Upload. Eine Beurteilung von folgendem Lied(als Beispiel) : http://youtube.com/watch?v=0-w7twWEV9E Mit folgendem Titel : BANGBROS - CD-ALBUM "Viva la Bang!" ab 6.10. im Handel Eingestellt von : msbooking Descripton : DAS DOPPEL - CD-ALBUM von Deutschlands bekanntestem HandsUp DJ-TEAM BANGBROS! "Viva la Bang!" ab 6.10. im Handel (Abgesehen davon das das wahrscheinlich nicht dein Musikgeschmack ist So, nun sag mir - Legal oder nicht Legal ? Sag ich dir gerne - Legal! Da auch ein erfahrener Nutzer das als Promovideo werten muss und somit eine nicht rechtswidrige Grundlage dar stellt. Das heißt nicht, dass das möglicherweise nicht auf MTV rauf und runter gespielt wird. Eine Privatkopie davon zu machen...halte ich für Grenzwertig aber noch im Rahmen der Auslegung, da es eigentlich egal sein sollte, ob ich das lokal, auf dem Handy(welches auch eine Verbindung zum Internet herstellen kann) oder als Video CD an meinen Kumpel weiter gebe der auch Internet hat. Ansonsten wäre schon das Anschauen strafbar oder gar die Weitergabe der Links! Sorry, aber wenn du schon Panik machst, achte bitte auf die Feinheiten ! Ich bin kein Anwalt, aber ich habe mich mit dem Thema etwas aus einander Gesetzt, da das ganze bei mir immer wieder ein Thema war. Ja, dann haben hier tatsächlich wenig Ahnung, dass heißt aber noch lange nicht, dass diese Leute mit falschen Tatsachen versorgt werden müssen. Das ganze ist eine totale Grauzone...Sie wurde geschaffen um eine Massenhafte Kriminalisierung von ganzen Bevölkerungsschichten vorzubeugen... So, ich antworte jetzt lieber nicht mehr, deine letzte Antwort hat mich ein bischen Aufgeregt....Das ist nicht gut für mich |
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