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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 14:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2012
Beiträge: 1
Standard Fernabsatzhandel Kosten bei Rücksendung aus dem/ins Ausland


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Hallo zusammen,
ich habe mich auf diversen Seiten mal schlau gemacht in Sachen Fernabsatzhandel, Widerrufsrecht und der Frage, wer die Kosten einer Rücksendung zu tragen hat. Allerdings konnte ich nichts offizielles zu folgendem Problem finden:

Wenn man aus dem Ausland (Niederlande) einen Online-Schuh-Shop betreibt, (Warenwert der Schuhe beträgt mehr, als €40,-) und die Schuhe ausschließlich nach Deutschland versendet, gilt dann im Falle einer Rücksendung weiterhin folgendes?
Zitat:
Zitat von § 357 BGB
§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Speziell geht es um den "fett-gedruckten" Teil des Auszugs.
Ich habe gelesen, dass der Verkäufer lediglich die Kosten eines Versands innerhalb Deutschlands zu tragen hat. Allerdings kann ich nicht mit Sicherheit sagen, dass es sich hierbei nicht um eine Spekulation handelte.

Ich bedanke mich im Voraus!

edeoldi
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 11:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 992
Standard AW: Fernabsatzhandel Kosten bei Rücksendung aus dem/ins Ausland


Das "Fernabsatzgesetz" beruht auf der Fernabsatzrichtlinie der EU. Die Regelungen sind überall in der EU gleich.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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