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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2012, 08:00
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Registriert seit: 19.07.2012
Beiträge: 3
Standard Gebührenverordnung


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Mal angenommen A stellt eine Werbung ins Netz wo er mitteilt dass A für eine Erstberatung 10 € anbietet.
B nimmt dieses Angebot an und stellt eine Anfrage per E-Mail.
B bezieht sich auf die Erstberatung. A beantwortet die E-Mail und schickt B dann eine Rechung über 180 €.
Welche Rechte hätte B und an wen könnte er sich wenden?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 19.07.2012, 18:04
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Beiträge: 1.646
Standard AW: Gebührenverordnung


A bietet eine Erstberatung für 10 € an, oder? Bei dir steht etwas anders.

Was für Rechte sollte B haben? Er hat seine Leistung doch bekommen? Dann steht doch nur noch dem A ein Zahlungsanspruch zu.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 06:58
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Registriert seit: 19.07.2012
Beiträge: 3
Frage AW: Gebührenverordnung


Verstehe ich nicht. Wenn A anbietet, dass er für eine Erstberatung 10 € nimmt, warum kann A dann seinen Satz erhöhen, obwohl A dieses Angebot in seiner Werbung anbietet?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 11:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.646
Standard AW: Gebührenverordnung


Ich denke nicht, dass er das kann. Aber du hast ja nach den Rechten von B gefragt. Darum bin ich grad etwas durcheinander - oder ich verstehe etwas falsch. Ließ bitte noch mal dein erstes Posting und schau, ob alles korrekt dargestellt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 13:05
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Registriert seit: 19.07.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Gebührenverordnung


Also nochmal: A wirbt in einer Anzeige, dass er für eine Rechtsberatung 10 € nimmt. B möchte diese Erstberatung wahrnehmen und schreibt A eine E-Mail mit einer Anfrage zu seinem Fall und weist A auf seine Werbung hin. A beantwortet die Mail und verlangt dann aber keine 10 € sondern 184 €. Er begründet dieses so: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir angesichts des notwendigen Studiums des von Ihnen hereingegebenen
umfangreichen Materials und der stattgefundenen Beratungstätigkeit nicht kostenfrei verbleiben dürfen."
Allerdings hat A keine Unterlagen oder ähnliches der Email beigefügt.
Hoffe ich habe es jetzt besser dargestellt.

Danke
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