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Erstens: Ist es überhaupt ein Vertrag, wenn man sich lediglich anmeldet? Ich habe in einem Thread im Forum gelesen, dass bei der Aufforderung zur Einverständniserklärung bei der Registrierung für die Nutzung in einem Forum/auf einer Webseite es sich um Nutzungsbedingungen handelt und nicht AGB oder Allgemeine Leistungsbedingungen, wie es dem Fall ist? Auf der Webseite steht, dass man durch das Klicken eines Buttons Mitglied sein wird und auf Grundlage der ALB ein Zwei-Jahres-Abo bekommt. Also Vertrag oder nicht Vertrag?
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Ich würde mit Sicherheit auf Vertrag tippen, da man eine Leistung annehmen will und dafür eine Gegenleistung erbringt. Sich zumindest dazu verpflichtet

Die Begrifflichkeiten sind weniger relevant, entscheidend ist der Inhalt der Vereinbarung.
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Zweitens: Wenn so eine Anmeldung ein Vertrag ist, der Folgen zur Pflichterfüllung hat, dann möchte ich fragen, wie man die Wirksamkeit des Vertrags anfechten kann, weil M mit 12 nicht voll geschäftsfähig ist und die Daten von G durch M missbraucht hatte.
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Den Vertrag muss man nicht anfechten. Da er zwar wirksam ist, aber nur schwebend durch die Minderjährigkeit, muss man als Erziehungsberechtigter(!) nur dem Vertrag widersprechen, damit wird er von Anfang an nichtig.

Damit sind dann beide Vertragsparteien zur Herausgabe der empfangenen Leistungen verpflichtet. Sprich, Geld zurück, Leistung zurück. Da die Leistung vermutlich nicht herausgegeben werden kann, hat der andere Pech. Den Widerspruch darf man aber nicht schuldhaft hinauszögern. Zu der Widerrufsfrist: Das ist die normale Frist nach Fernabsatzvertrag und hat mit der Ablehnung des Vertrags nichts zu tun.
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Muss G irgendwas beweisen um anzufechten?
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Nein, er muss die Ablehung allerdings begründen. Auch macht es sich bei einem eventuellen Streit gut, wenn M zugibt, was er getan hat

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Oder muss die Firma von dieser Webseite nachweisen, dass G sich angemeldet hat, was nicht sein muss, weil jeder, der den Namen, Adresse und E-mail von G kennt sich auch anmelden kann.
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Die Firma hat das Problem

Sie können sich zwar darauf berufen, dass man sich nur ab 18 anmelden darf - allerdings müssen die, wenn sie den Missbrauch ausschließen wollen, die Verifizierung selbst durchführen. Da die Firma das offensichtlich unterlassen hat, ist sie ein Risko eingegangen.
Ganz wichtig würde ich hier noch folgenden Punkt sehen: Der Widerspruch sollte nachweisbar erfolgen. Einschreiben sollte da ein Muss sein. Die Mails sollte G als nicht erhalten betrachten, da sonst das "Zögern" und damit stillschweigende Zustimmung angenommen werden könnte. Also auch nicht die Mails beantworten oder darauf eingehen. Lediglich die schriftliche Rechnung ist relevant.