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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hallo, folgender Fall: Ein Deutscher registiert eine .de Domain auf seinen Spitznamen ("X") und nutzt diese lange (sagen wir mehr als 10 Jahre) privat primär für eMails. Eine Nutzung als www Seite findet nur sporadisch und privat (d.h. auch keine geschaltete Werbung) statt, Änderungen am Denic Eintrag finden nur wg. Provider und Wohnsitzwechseln statt. X ist zudem ein gängiges englisches Wort das auch in gängigen Lexika verzeichnet ist. Eine Firma aus dem Europäischen Ausland hält die IR-Marken zum Begriff X, das Anmeldedatum ist allerdings einige Jahre nach der Erstregistrierung der Domain X.de Die Firma X hat für die TLD ll Ihres Heimatlandes L die Domain in der Form X.ll für andere Länder wird eine Domain in der Form X<zusatz>.TLD verwendet. Diese Firma X verschickt nun eine in deutsch verfasste Abmahnung von ihrer nicht-deutschen Adresse aus dem Land L, die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Speziell würde mich interessieren: - ist der Anspruch der Firma X gerechtfertigt? - zählt eine hauptsächliche Nutzung einer Domain für eMails als (private) Nutzung oder ist dazu ein Internetauftritt nötig? |
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| Wenn die Domain vom jetzigen Inhaber schon registriert wurde, als es die Markenregistrierung noch nicht gab, hat der Inhaber im Regelfall die älteren Rechte an der Domain. Letztlich kann man das aber nur im konkreten Einzelfall zu beurteilen versuchen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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