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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2007, 16:21
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Registriert seit: 23.01.2007
Beiträge: 1
Standard Rechnung per email


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Hallo...
auch mir ist es heute passiert:
Ich habe über email eine Rechnung von einer "Ahnenforschungsseite" bekommen...
Allerdings...ich war niemals auf dieser Seite, und der Name, an den
die Rechnung geht ist nicht meiner, den kenne ich gar nicht.
Die Rechnung beläuft sich auf 60,- Euro für eine Seite die ich bis Ende
diesen Jahres noch nutzen könne....
Ich solle gleich an die genannten Bankverbindungen zahlen....he???
Ist alles sehr merkwürdig, aber mich irritiert, dass dies an meine email Adresse
kam...
Ich bin sehr verunsichert, traue mich gar nicht auf diese Homepage um nachzuschauen...
Weiß denn jemand einen Rat, wie ich mich nun am allerbesten hierbei verhalten sollte???
Ich danke schon mal und hoffe auf Rat von Euch....
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2007, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 13
Standard AW: Rechnung per email

Ich bin auch im Sept06 auf ein ähnliches Abo hereingefallen. Dies sind Tricks mit verlinkten AGB's und damit rechtlich anfechtbar. Ich habe mich nach langen Recherchen in INet zu folgender Strategie entschlossen:
1)Nicht zahlen
2)Kündigen mit eingeschriebenen Brief mit Rückschein.
3)Die INet-Site mit screenshots für Deine Unterlagen festhalten.
4)Alle weiteren Briefe dieser "Firma" und auch die des Rechtsanwalts ignorieren aber sammeln.
5)Zur örtlichen Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrug machen. Dabei alle screenshots mitbringen und Kopie der Rechnung der "Firma" bzw. des Rechtsanwalts
6)Nichts mehr unternehmen -auch wenn mit Inkasso usw. gedroht wird-
7)Nur jetzt mußt Du aufpassen: Du erhältst per Brief ein gerichtliches Mahnschreiben! Dann erhebst Du (ein entsprechendes Formblatt muß beiliegen) schlicht und einfach ohne weitere Begründung E i n s p r u c h gegen die Forderung!

Damit ist höchstwahrscheinlich Schluß mit dieser Geschichte. Denn diese "Firma" wird nicht vor Gericht gehen, weil sie selbst weiß, daß sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen.

Ich verfahre so wie oben beschrieben. Ich habe seit der zweiten Mahnung des Rechtsanwaltes Anfang Dezember06 nichts mehr gehört. (Kann natürlich noch was kommen)

Übrigens war man bei der Polizei sehr daran interessiert.

Wenn Du weitere Infos brauchst, guck doch mal bei Google unter >verbraucherrechtliches<und dort unter Abo-Fallen nach. Die volle Adresse darf ich hier leider nicht nennen.
Wirst sie schon finden!

Geändert von chrissi_410 (24.01.2007 um 14:38 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2007, 16:39
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechnung per email

Zitat:
Zitat von chrissi_410 Beitrag anzeigen
2)Kündigen mit eingeschriebenen Brief mit Rückschein.
Folgender Text könnte vll nützlich sein (habe ich bei >Heise< gefunden)

“weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus ‘automatisch’ ein Abovertrag geschlossen werden sollte.”
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2007, 13:36
Chewbacca
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechnung per email

willst Du der Firma das Handwerk legen, gehe vor, wie von chrissi_410 beschrieben, ansonsten einfach IGNORIEREN.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 13:13
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechnung per email

Auf keinen Fall bezahlen

Zitat:

" Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil

Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/06). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird. Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

Autor: ddp / Marie-Anne Winter - winter(at)teltarif.de

URL dieses Artikels: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw08/s24978.html "
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