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also wenn ich das richtig vesrstanden habe dann kann man - zumindest vom dt Boden aus - eine inter********es Markenrecht nur erlangen wenn man die Marke im DT Raum eingetragen hat.
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So kenne ich das

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Kann den ein in Amerika eingetragenes Markenrecht ein DT Markenrecht ausser Kraft setzen!? Und dann die gleichlautende Domain /(eine dt. Domain hier) rechtlich streitbar machen.
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Nicht außer Kraft, aber es könnte durchaus zu Problemen kommen. Ich bin nicht so firm im inter********en Markenrecht, aber da gibt es bestimmte Regelungen. Das wäre der Fall eines auf inter********es Markenrecht spezialisierten Fachmanns

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Und weitergehend; Wie verhält es sich mit einer CNO-Domain die um mehrere Jahre vor einem Markeneintrag (/jetzt einem inter********en der etwa in Amerika getätigt wurde) registriert wurde.
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Betrifft auch das inter********e Recht. Kommt aber meiner Meinung nach hauptsächlich auf die Verwendung an. Große Firmen kümmern sich aber meistens außerhalb von Streitigkeiten darum, dass sie die Domain bekommen (alles ist käuflich, es kommt nur auf den Preis an

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