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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2007, 00:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2007
Beiträge: 1
Standard Hat eine deutsche Firma Anspruch auf .com-Domain?


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Hallo,

hatte mir vor einiger Zeit einen Firmennamen xy im Handelsregister eintragen lassen und die dazugehörige .de- und .com-Domain registriert.

Leider wußte ich nicht, daß eine andere deutsche Firma mit älteren rechten diesen Firmennamen und die Domain ebendfalls für sich beansprucht.

Nach einer sehr sehr kostenspieligen gerichtlichen Auseinandersetung muß ich nun auf alle Rechte die mit dem Namen xy in Verbindung stehen verzichten.

Hier meine Frage:
Kann ein deutsches Unternehmen auch von mir verlangen die .com-Domain herauszugeben?

Bin für jeden Rat dankbar!

Gruß, Kikkoman.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 22:19
Benutzer
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 72
Standard AW: Hat eine deutsche Firma Anspruch auf .com-Domain?

Wenn der Name gescchützt ist ja sonst nein
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  #3 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 00:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 16
Standard AW: Hat eine deutsche Firma Anspruch auf .com-Domain?

hallo Handygoofy


Zitat:
Zitat von Handygoofy1 Beitrag anzeigen
Wenn der Name gescchützt ist ja sonst nein
spielt es eine Rolle wie lange der NAME Geschuetzt ist?
Ich denke aber dass es auf jeden Fall eine Rolle Spielt wo der Domainname registriert ist -

Eine Registrierung im PATENT und Markenamt in München unterscheidet zw.
********er und Europ und imho auch internat. Registrierung und Schützung - wenn ich mich nicht ganz irre.

wie ist es denn damit!?

freu mich auf eine Antwort.
gruss jakob82
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  #4 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 00:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Hat eine deutsche Firma Anspruch auf .com-Domain?

Der Markenschutz besteht solange, wie sie eingetragen ist. Ersteintragung 10 Jahre mit entsprechender Möglichkeit der Verlängerung ...

Und inter********e Marken überaufen europäische und die überlaufen deutsche. Eine inter********e Marke kann also eine deutsche "außer Kraft" setzen, eine deutsche aber keine inter********e.
Zum Eintragen einer europäischen oder inter********en beim DPMA muss man im Besitz einer gleichlautenden deutschen sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.08.2007, 01:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 16
Standard AW: Hat eine deutsche Firma Anspruch auf .com-Domain?

hallo


also wenn ich das richtig vesrstanden habe dann kann man - zumindest vom
dt Boden aus - eine inter********es Markenrecht nur erlangen wenn man die Marke im DT Raum eingetragen hat.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Der Markenschutz besteht solange, wie sie eingetragen ist. Ersteintragung 10 Jahre mit entsprechender Möglichkeit der Verlängerung ...

Und inter********e Marken überaufen europäische und die überlaufen deutsche. Eine inter********e Marke kann also eine deutsche "außer Kraft" setzen, eine deutsche aber keine inter********e. Zum Eintragen einer europäischen oder inter********en beim DPMA muss man im Besitz einer gleichlautenden deutschen sein.
Das hoert sich gut an. Gibt sicherheit dem der die DT marke hat.

Zitat:
Zum Eintragen einer europäischen oder inter********en beim DPMA muss man im Besitz einer gleichlautenden deutschen sein.
Kann den ein in Amerika eingetragenes Markenrecht ein DT Markenrecht ausser Kraft setzen!? Und dann die gleichlautende Domain /(eine dt. Domain hier) rechtlich streitbar machen.

Und weitergehend; Wie verhält es sich mit einer CNO-Domain die um mehrere Jahre vor einem Markeneintrag (/jetzt einem inter********en der etwa in Amerika getätigt wurde) registriert wurde.

Danke fuer eine Antwort.

gruss Jakob82
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