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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige hatte mir vor einiger Zeit einen Firmennamen xy im Handelsregister eintragen lassen und die dazugehörige .de- und .com-Domain registriert. Leider wußte ich nicht, daß eine andere deutsche Firma mit älteren rechten diesen Firmennamen und die Domain ebendfalls für sich beansprucht. Nach einer sehr sehr kostenspieligen gerichtlichen Auseinandersetung muß ich nun auf alle Rechte die mit dem Namen xy in Verbindung stehen verzichten. Hier meine Frage: Kann ein deutsches Unternehmen auch von mir verlangen die .com-Domain herauszugeben? Bin für jeden Rat dankbar! Gruß, Kikkoman. |
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| hallo Handygoofy spielt es eine Rolle wie lange der NAME Geschuetzt ist? Ich denke aber dass es auf jeden Fall eine Rolle Spielt wo der Domainname registriert ist - Eine Registrierung im PATENT und Markenamt in München unterscheidet zw. ********er und Europ und imho auch internat. Registrierung und Schützung - wenn ich mich nicht ganz irre. wie ist es denn damit!? freu mich auf eine Antwort. gruss jakob82 |
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| Der Markenschutz besteht solange, wie sie eingetragen ist. Ersteintragung 10 Jahre mit entsprechender Möglichkeit der Verlängerung ... Und inter********e Marken überaufen europäische und die überlaufen deutsche. Eine inter********e Marke kann also eine deutsche "außer Kraft" setzen, eine deutsche aber keine inter********e. Zum Eintragen einer europäischen oder inter********en beim DPMA muss man im Besitz einer gleichlautenden deutschen sein. |
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| hallo also wenn ich das richtig vesrstanden habe dann kann man - zumindest vom dt Boden aus - eine inter********es Markenrecht nur erlangen wenn man die Marke im DT Raum eingetragen hat. Zitat:
Zitat:
Und weitergehend; Wie verhält es sich mit einer CNO-Domain die um mehrere Jahre vor einem Markeneintrag (/jetzt einem inter********en der etwa in Amerika getätigt wurde) registriert wurde. Danke fuer eine Antwort. gruss Jakob82 |
| Tags: anspruch, comdomain, deutsche, firma |
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