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- Ist ein Teil einer Lesung (sagen wir 10%) ein eigenständiges Werk?
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Jaein, es kommt darauf an ob es als solches gesehen werden kann und ist deshalb von der Art des Inhaltes abhängig. 10% von einem Konzertmitschnitt können aus meiner Sicht durchaus ein Urheberrecht haben, wohingegen 10% von einem Interview eher mau wären.
Frage ist jetzt was es für eine "Lesung" ist, von einem Buch? Dann würde ich es durchaus sehen, denn auch Teile eines Buches sind geschützt, egal ob sie auf Papier liegen oder öffentlich vorgelesen werden.
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- ist die Weitergabe eines Teiles im Freundeskreis im Recht auf Privatkopie enthalten (wie es sich in diesem speziellen Fall darstellt) wenn die Erstellung und der Besitz legal war und ist.
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Im höchst privaten Kreis ja, wobei aber Freund nicht gleich Freund ist und es auch auf die Art ankommt. Stelle ich es online, sei es auch in einem passwortgeschützten bereich, ist dies öffentlich und nicht erlaubt.
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- Gibt es dazu irgendeine klare Aussage, da der Fall ja doch in sehr engen Grenzen verläuft.
Und wo sind die genauen Grenzen, sprich was sollte auf jeden Fall vermieden werden um die Legalität zu wahren (keine Weitergabe des Gesamtwerkes, kein öffentlicher Zugriff auf die Dateien usw....)
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Siehe oben. Es ist auch die Rede das eine Privatkopie 3 oder 7 mal weitergegeben werden darf, wobei ich dies eher willkürlich finde und sich die Meinungen meines Wissens darüber auch nicht einig sin.