| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige wenn sich zwei Hobbydesigner im Internet zu einer "Designgemeinschaft" unter einem x-beliegigen Namen zusammenschließen, dies jedoch aufgrund der Prüfung auf Marktreife dieses Vorhabens noch nicht als Gewerbe angemeldet haben (2 Jahre-Frist), ist es dann mgl. den Copyright-Vermerk auf einem Design-Bild aus so zu formulieren: (c) jahr. "Designgemeinschaft". ??? Sprich das man nicht die natürlichen Namen der an der Schaffung beteiligten Personen angibt? Oder ist dieser Vermerk in dieser Form rechtlich nicht fundamentiert? Vielen Dank für alle Antworten! |
| Tags: urheberrecht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| "Domain-Klau" u. irreführende Inhalte unter meinem | Anonymous | Domain-Recht | 2 | 18.11.2010 14:46 |
| Urheberrecht am Wort "SCHLAND" | Mizarasu | Urheberrecht | 16 | 16.06.2010 15:39 |
| Urheberrecht auf "öffentlichen" Daten? | GregorF | Urheberrecht | 9 | 26.12.2007 11:39 |
| Was versteht man unter markenrechtlichen Kontext unter "Klassen" | Sereda | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 21.11.2007 13:35 |
| Verstoß gegen das Urheberrecht? Download von "Bockwurst", Jan. 05 | Fragwürdiger | Urheberrecht | 3 | 07.01.2007 17:45 |
| |