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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2007, 16:26
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Beitrag Urheberrecht unter "Vereinigungsnamen"


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Hallo,

wenn sich zwei Hobbydesigner im Internet zu einer "Designgemeinschaft" unter einem x-beliegigen Namen zusammenschließen, dies jedoch aufgrund der Prüfung auf Marktreife dieses Vorhabens noch nicht als Gewerbe angemeldet haben (2 Jahre-Frist), ist es dann mgl. den Copyright-Vermerk auf einem Design-Bild aus so zu formulieren:

(c) jahr. "Designgemeinschaft". ???

Sprich das man nicht die natürlichen Namen der an der Schaffung beteiligten Personen angibt? Oder ist dieser Vermerk in dieser Form rechtlich nicht fundamentiert?

Vielen Dank für alle Antworten!
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