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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Also ich habe vor ein paar Tage etwas bei Ebay verkauft. Es war noch Osterndeko von letztes Jahr die ich aber nicht gebraucht habe.., also Neuware. Ein Ebaymitglied kauft es, und es geht auf dem Postweg kaputt. In meine Zahlungshinweise steht:Keine Garantie oder Rückgabe da Privatperson! Für Beschädigungen oder Verlust durch die Post übernehme ich keine Haftung!!! Diese Person hat trotzdem den Artikel ersteigert, und es ist auf dem Postweg kaputt gegangen. Ich bekomme ein Email von dem Mitglied ob er es zurückschicken soll oder ob ich das Geld zurück erstatte... Ich weise den Mitglied auf mein Zahlungshinweise drauf hin, und dass ich keine Haftung übernehme. So heute bekomme noch ein Email von ein neues Mitglied, der seit gestern angemeldet ist.Ich denke das es diesselbe Person ist In diese Email steht: Guten Tag, Sie verstossen mit Ihren Angeboten in eklatanter Weise gegen das Wettbewerbsrecht. Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Angebote innerhalb von 7 Tagen gemäss den Richtlinien für gewerbliche Anbieter zu überarbeiten. Sollten Sie diese Aufforderung nicht nachkommen, erhalten Sie über meinen Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung. Dies ist eine gutgemeinte Vorabwarnung, die Sie in Ihrem eigenen Interesse ernst nehmen sollten. Ich bin bei Ebay als Privat angemeldet, da ich ja fast nur gebrauchte Ware verkaufe. Wenn ich Neuware(Geschenke und von der Familie) verkaufe dann weit unter dem Neupreis, also kein Gewinnabsichten. Ich habe jetzt innerhalb ein gutes Jahr ca 200 bewertungen(allerdings habe ich selber bei Ebay gekauft) Soll ich diese Email ernst nehmen oder was meint ihr.???? Ich wäre sehr dankbar um eurer Hilfe! MFg S.M. |
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