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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wie verhält es sich eigentlich mit den Gebühren für das kostenpflichtige Downloaden von Musiktiteln (oder darbieten von Teilen davon beim Streamen), wenn man der Besitzer der Rechte ist. Wenn jemand nicht bei der Gema oder GVL gemeldet ist, dann ist ja beides gebührenfrei. Wie verhält es sich aber, wenn ein gemeldeter Künstler seine Stücke in einem fremden Webshop selbst anbietet? Bezahlt in diesem Fall der Betreiber des Shops, weil er die Plattform stellt, oder der Künstler? Oder keiner? Ich finde dazu lediglich schwammige Aussagen... Dank und Gruss! |
| Tags: gema, gvlgebuehr |
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