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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Zitat:
"Ey - das ist doch Blödsinn!" wird sicher kein geschütztes Textwerk im Sinne des UrhG sein. Zitat:
Übrigens ist so manches, was getan wird, rechtlich nicht zulässig. Im Internet sowieso.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Hallo Ich hab da ein Problem . Ich war in zwei Boards Regtestiert in dem einen Board bin ich gebannt worden Weilt ich dort beleidigt wurde und ich dies erwiderte . In diesen Board sind 2 Bilder von mir Gepostet worden , hab ich ein Recht das diese gelöscht werden ? In dem zweiten Board hat man Defamiert wegen meinem ehemaligen Wohnort und wegen Meiner sehr schlechten Rechtschreibung . Dazu meine Frage . Hab ich ein Recht das meine Beiträge gelöscht werden ? Danke vor ab . |
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| http://www.e-recht24.de/forum/search.php "Forum Beitrag löschen"
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Zitat:
Ein User räumt dem Forenbetreiber zwangsläufig ein bestimmtes Nutzungsrecht ein. Welches das ist und in welchem Umfang, muß im Einzelfall geklärt werden. Außerdem hat ein Urheber das gesetzliche Recht, sein Werk wegen "gewandelter Überzeugung" zurückzuziehen. Wenn das dem Inhaber eines Nutzungsrechts Kosten verursacht, muß der Urheber diese ersetzen, das Löschen von Beiträgen in einem Forum dürfte sich aber kostenmäßig stark in Grenzen halten. Wenn ein Forenbetreiber einen User sperrt oder ausschließt, könnte es einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" geben, das heißt: wenn das Einräumen eines Nutzungsrechtes für die Posting im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in dem Forum steht, dann fällt das Nutzungsrecht in dem Moment weg, wo der Urheber gegen seinen Willen ausgeschlossen wird. Auch das ist denkbar. Man wird also immer die genauen Umstände des Einzelfalles prüfen müssen. Zitat:
Mal vorsichtig geschätzt dürften mindestens 75 Prozent aller AGB/Nutzungs/Lizenzbedingungen von WWW-Foren die Begegnung mit einem deutschem Amtsgericht nicht überleben...
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| Tags: beitraege, gehoeren |
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