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| Anzeige - hat der gesperrte/gesperrte User das Recht, dass alle seine Beiträge dann auch gelöscht werden? Ich bin der Ansicht, dass Beiträge in öffentlichen Foren Allgemeingut sind, d.h. keinen Urheberschutz haben. Dies zeigt sich daran, dass diese Beiträge in anderen Foren bis hin zur Verwendung in Presseartikeln genutzt werden. Ist das so rechtlich haltbar? |
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| Ist nicht ganz so wie du es hier sagst. es gibt zum beispiel ein Urheberrecht Urheber sind die die einen Beitrag leisten,also ein geistiges Gedankengut des Erbringers. Wenn solch jemand gelöscht wird,hat dieser auch ein Recht sein Gut löschen zu lassen. es kommt aber immer darauf an ob es im Allgemeinem bereich liegt (einfache hinweise,links,Tips liegen nicht darunter,, kann aber auch),oder zum beispiel Gedichte Lyrics <== diese müssen dann nach aufforderung gelöscht werden. es ist ein Unterschied und Streitwert egal wie man es nimmt Zitat:
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| Wenn jemand ungefragt in einem Forum sich beteiligt, dort Antworten auf Fragen gibt, selbst Fragen stellt, ist das doch keine besondere geistige Leistung? Jemand hat mal folgendes Beispiel gebracht: Ein Herausgeber verwirft sein Buch, zieht es zurück. Es gibt jetzt dieses Urheberrecht insofern nicht mehr. Ich habe aber das Buch, es gekauft. Daher kann er doch noch so oft das Urheberrecht und den Verkauf zurück ziehen. Jedoch was verkauft ist, was veröffentlicht ist, besteht. Er mag zwar das Urheberrecht haben, ich aber habe das Buch. |
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| dann macht dieser es Ilegal , Löschung mal vorProgrammiert und ein Recht zur Löschung bezweifel Ich. Fragen / Anwort ist nicht in sinne eines Urheberrechts aber er ist Urheber dessen beiträgen. und kann als Urheber rechtens haben ,,, wenn dieser dies gelöscht sehn will das heißt z.b. du hast hier dein Geistiges gut hier niedergeschrieben, also bist du der Urheber des Schriftsatzes. Du kannst nun wenn du angemeldet bist,dies verwerfen dies ermöglicht hier dies Forum. die jenigen die hier Unangemeldet sind, bezweifel ich daß diese Beiträgen gelöscht werden,egal wie auch ?? alles klar ? genauso wie hier,es kann und kann ,,muß nicht so gesehn werden hier schon mal werbung gesehn und ? nach meldung an dem Webmaster tut sich nichts (komisch ist auch meines sachverständnis ilegal ) wie auch immer es ist und bleibt Ansichts sache dessen nur wer den Knopf dazu besitzt darf dies mal entscheiden,,,letztentlich. zu deinem Beispiel: In der Sache eines Buches ,, ist es eindeudig du hast es gekauft ,, basta ,, wenn dieser nun sein Buch zurück verlangt,wie denn ? kennt er die Käufer Muß aber allerdings auch Öffendlich von dessen inhalt des Buches eine Abstands Erklärung hinterlegen,beim Verleger oder sonst wo. Zitat:
Geändert von Seilschaft BlackPanders (12.02.2007 um 15:04 Uhr). |
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| Zitat:
wenn Urheber eines Textes Rechte hätten, dann müssten sie diese doch vorher durch Nennung ihrer Identität nachvollziehbar machen, oder? Reicht da ein Avatarname, wie "Donald Duck" oder "M45"? Wenn Forenuser tatsächlich Rechte an ihren texten geltend machen könnten, dann müssten sie auch an den z.b. Werbebannereinnahmen der Foren beteiligt werden. |
| Tags: beitraege, gehoeren |
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