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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2007, 01:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 1
Standard YouTube Streams für Seiteninhaber gefährlich?


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Bei uns ist nun eine kleine Meinungsverschiedenheit entbrannt..

Oberflächen wie You Tube bieten mittlerweile ganze serien folgen zum anschauen an..

Nicht zuletzt dank einer weit gefächerten Werbeoffensive von Youtube ist es ja mittlerweile möglich deren streams mittels html (oder oft in Foren angebotene BBcodes funktionen) überall in seiten oder Foren kundzutun..

Nun würde mich mal interessieren in wie fern Seiten/Forenbetreiber haftbar gemacht werden können wenn Sie oder ihre User solche streams posten.

Auslöser unserer Diskussion war diese heute erschienene Kollumne http://www.heise.de/newsticker/meldung/85169


Ein weiteres Disskussionspunkt waren unterschiede ob diese seite dem deutschen oder dem Schweizer internetrecht obliegt..

Leider konnte ich keine rechtlich verbindliche Meinung dazu abgeben und deshalb wollte ich hier mal nachfragen ob mir jemand dazu verbindliche informationen geben kann
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2007, 22:16
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: You Tube strems für seiteninhaber gefählich?

kann mir keiner helfen?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2007, 21:12
Jeweler
 
Beiträge: n/a
Standard AW: You Tube strems für seiteninhaber gefählich?

Hallo,

Zu dem zeitpunkt, wo du Kentniss von Inhalte erlangst,
die einen urheberrechtlichen Verstoss darstellen, kannst auch du "abgemahnt" werden. Sofern du diese Streams duldest.

Sämtliche Video-Anbieter (youtube, clipfish, myvideo.de ect.) erlauben nur das Hochladen von Inhalten (Videos), die FREI sind von Urheberrechte.
Das heisst also : selbstgedrehte Videos , OHNE Musik !
Auf diese selbstgedrehten Filme biezieht sich das freie kopieren / verwenden.

TV-Clips, DVD-Szenen, private Videos mit Musik, Musikvideos.... das alles wurde als "illegal" hochgeladen.
Youtube musste bereits letzten Oktober 29.500 Videos löschen, im Januar weitere 100.000 Videos !! Weil Tv-Stationen geklagt hatten.
Youtube musste natürlich auch die Nutzer-Daten herausgeben.
Das heisst, viele dürfen sich noch auf "Post" freuen.

ich hoffe das half dir weiter

Gruss Jeweler
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 12:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 1
Standard AW: You Tube strems für seiteninhaber gefählich?

@ Jeweler

Gibt es dazu eine offizielle Quellenangabe?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2007, 13:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.336
Standard AW: You Tube strems für seiteninhaber gefählich?

Zitat:
Gibt es dazu eine offizielle Quellenangabe?
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG), wo definiert ist, worauf Urheberrecht anzuwenden ist, wann Verstöße stattfinden ... und das Telemediengesetz (TMG), in der die Verantwortlichkeit von Anbietern definiert wird. Und zahlreiche Urteile, die eine entsprechende Rechtssprechung begründen.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.09.2007, 16:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2007
Ort: Bergkamen (bei Dortmund)
Beiträge: 21
RA.Peters eine Nachricht über ICQ schicken RA.Peters eine Nachricht über MSN schicken RA.Peters eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard AW: You Tube strems für seiteninhaber gefählich?

Achja: Die Nutzerdaten und so helfen dem im Auftrag von irgendjemanden tätig werdenden Anwalt noch nix, er muss die ja in klare Namen auflösen können. Und wegen des Datenschutzes kann er das nicht selber, sondern muss die Staatsanwaltschaft bemühen - also kommt automatisch noch eine Anzeige und ein Ermittlungsverfahren hinzu. Das wird zwar oft eingestellt, nur ist es ein zusätzliches Ärgernis.

(Auch für mich, denn ich würd emnachmal lieber direkt die Daten bekommen, der Umweg über die StA ist ziemlich nervig und zeitaufwendig... Manch ein Mandant wird da schon mal ungeduldig, wenn die länger nix von sich hören lassen. )
__________________
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Wer mehr über mich erfahren möchte: http://kanzleipeters.de
Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung.
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