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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich möchte in nächster Zeit eine Fanpage über die Person XY erstellen. Meine Frage: Ist es zwingend nötig, eine Erlaubnis von XY zu besitzen? Darf ich nur eine Fansite erstellen, wenn ich voher bei XY angefragt habe, oder muss man bei einer Fanpage XY gar nicht informieren? Wann darf ich meine Fanpage als offizielle Fanpage bezeichen? Für schnelle Antworten bin ich natürlich sehr Dankbar! |
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| Erstmal wenn Sie es tun ,, Informieren Sie diesen XY darüber könnte durchaus sein daß dieser bereits eine Offizelle Fan HP hat zudem gehört es zum guten Ton dazu. Sie wollen schließlich auch Infos von Ihm haben direkt Es kann auch dann erfolgen daß eine Verlinkung von seiner HP durchaus geben kann, und Sie haben noch mehr Freude daran. Zitat:
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| Tags: fanpage, frage |
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| Kennzeichnungspflicht für inoffizielle Fanpage? | Buddey | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 16.04.2008 19:35 |
| Fanpage | AûbEréLLâ | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 26.08.2007 14:51 |
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