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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige 1. Wenn man einen Onlineshop eröffnen will, man aber ein selbständiger Kleinunternehmer ist und auf Rechnungen die Mehrwerststeuer nicht angibt, muss man sie dann dennoch im Onlineshop angeben? 2. Reicht es, wenn man im Impressum folgende Angaben macht: Firmenname Name des Inhabers Vollständige Adresse E-Mail Adresse Umsatzsteuernummer 3. Muss man AGB formulieren? Ich habe gehört dass man AGB nicht formulieren braucht und sie weglassen kann. Welchen Nachteil hat es wenn man AGB nicht formuliert, sondern sie weglässt. Welche rechltichen Konsequenzen kann das haben? Entstehen Nachteile dadurch? Sind Angaben zum Widerrufsrechts Pflicht? 4. Man liest häufig in Onlineshops Angaben zur Privatsphäre und zum Datenschutz. Muss man diese Angaben machen? Danke für ihre Hilfe! MfG |
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| Die AGBs kannste weglassen. Es muß dann nur bei zB Vertragsabschluss über die AGBs verhandelt bzw sie dann übermittelt werden. Es bietet sich jedoch an die AGBs auf die Seite zu stellen. Die Kunden informieren sich heutzutage gern vorher. Wenn du die AGBs ganz weglässt (ich weiß nicht ob es geht) greifen die Standart AGBs... Du findest wenn du ein bischen googelst schon eine exakte Antwort;-) Gruß |
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| Hallo, bitte vergesst den vorherigen Beitrag. > wenn du die AGBs ganz weglässt (ich weiß nicht ob es geht) greifen die Standart AGBs... So ein blödsinn, ersten wenn AGB weggelassen werden, wie soll etwa was nicht da ist "greifen". Und zweitens gibt es auch keine "Standart-AGBs". Wenn du einen shop aufmachst.lass dich vorher vpon einem Anwalt beraten der sich auskennt. Ansonsten kannst du gleich einige Amahnungen einplanen. www.trustedshops.de/shopbetreiber/pdf_download/ Trusted_Shops_Umfrage_Abmahnungen_April_2007.pdf |
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| Die umfassende Antwort findest du in dem Bereich "Die rechtssichere Seite" wenn du auf die Homepage gehst http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/, oder bei meinem Anwalt deines Vertrauens Aber ein paar allgemeine Tipps von mir: Zitat:
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Wenn man keine AGB angibt, gelten die gesetzlichen Regelungen für das Vertragsrecht. Bei Privatpersonen ist das das BGB, bei Kaufleuten das HGB. Und diese Regelungen gelten dann für den Vertrag, wenn nicht nachweislich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn man keine AGB definiert könnte es also in einzelnen Bereichen (das sind insbesondere Regelungen zur Garantieabwicklung, Versand, Gefahrenübergang) ungünstige Konditionen für den Verkäufer gelten. Auch geht man bei nicht geregelten Bereichen das Risiko des Streits ein. Andererseits kann man die Unwirksamkeit der AGB aber auch mit falschen Formulierungen oder gesetzwidrigen Bedingungen erreichen (steht auch alles im BGB). Abhängig vom Umfang des Geschäfts kann das aber auch unrelevant sein. Und bei Vertragsschluss muss man auch nicht über irgendwelche AGBs verhandeln. Im Gegenteil, die AGB, so es denn welche gibt, müssen dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehen. Und sie dürfen nicht individuell sein, sondern müssen für alle (gleichartigen) Verträge gelten. Zitat:
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| Tags: einige, erstellen, fragen, onlineshops, pflichten |
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