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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2007, 15:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2007
Beiträge: 2
Standard Pflichten beim Erstellen eines Onlineshops? Einige Fragen...


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Hallo,

1. Wenn man einen Onlineshop eröffnen will, man aber ein selbständiger Kleinunternehmer ist und auf Rechnungen die Mehrwerststeuer nicht
angibt, muss man sie dann dennoch im Onlineshop angeben?


2. Reicht es, wenn man im Impressum folgende Angaben macht:
Firmenname
Name des Inhabers
Vollständige Adresse
E-Mail Adresse
Umsatzsteuernummer

3. Muss man AGB formulieren? Ich habe gehört dass man AGB nicht
formulieren braucht und sie weglassen kann. Welchen Nachteil hat
es wenn man AGB nicht formuliert, sondern sie weglässt. Welche rechltichen
Konsequenzen kann das haben? Entstehen Nachteile dadurch?
Sind Angaben zum Widerrufsrechts Pflicht?

4. Man liest häufig in Onlineshops Angaben zur Privatsphäre und zum Datenschutz.
Muss man diese Angaben machen?

Danke für ihre Hilfe!
MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 00:52
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Pflichten beim Erstellen eines Onlineshops? Einige Fragen...

Die AGBs kannste weglassen. Es muß dann nur bei zB Vertragsabschluss über die AGBs verhandelt bzw sie dann übermittelt werden.
Es bietet sich jedoch an die AGBs auf die Seite zu stellen. Die Kunden informieren sich heutzutage gern vorher. Wenn du die AGBs ganz weglässt (ich weiß nicht ob es geht) greifen die Standart AGBs...
Du findest wenn du ein bischen googelst schon eine exakte Antwort;-)
Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 11:31
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Pflichten beim Erstellen eines Onlineshops? Einige Fragen...

Hallo,

bitte vergesst den vorherigen Beitrag.

> wenn du die AGBs ganz weglässt (ich weiß nicht ob es geht) greifen die Standart AGBs...

So ein blödsinn, ersten wenn AGB weggelassen werden, wie soll etwa was nicht da ist "greifen". Und zweitens gibt es auch keine "Standart-AGBs".

Wenn du einen shop aufmachst.lass dich vorher vpon einem Anwalt beraten der sich auskennt. Ansonsten kannst du gleich einige Amahnungen einplanen.

www.trustedshops.de/shopbetreiber/pdf_download/
Trusted_Shops_Umfrage_Abmahnungen_April_2007.pdf
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  #4 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 11:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Pflichten beim Erstellen eines Onlineshops? Einige Fragen...

Die umfassende Antwort findest du in dem Bereich "Die rechtssichere Seite" wenn du auf die Homepage gehst http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/, oder bei meinem Anwalt deines Vertrauens

Aber ein paar allgemeine Tipps von mir:
Zitat:
1. Wenn man einen Onlineshop eröffnen will, man aber ein selbständiger Kleinunternehmer ist und auf Rechnungen die Mehrwerststeuer nicht angibt, muss man sie dann dennoch im Onlineshop angeben?
Man sollte auf jeden Fall darauf hinweisen, dass man zum Ausweis der MWSt. auf der Basis ... nicht verpflichtet ist. Und das deutlich erkennbar bei jedem Artikel.
Zitat:
2. Reicht es, wenn man im Impressum folgende Angaben macht:
Genaues findest du im TMG Zumindest so genaui, wie es dir nur irgendjemand beantworten könnte. Ansonsten schau dich auch mal auf der Homepoage dieser Seite ein bißchen um, da findest du die Infos. Persönlich würde ich sagen, Email muss nicht sein, Telefon & Fax sollten wenn vorhanden da stehn.
Zitat:
. Muss man AGB formulieren?
Muss man nicht. Allerdings hat der andere Beitrag eine kleine Fehler: "Standard-AGB" gibt es nicht. Das nennt sich BGB
Wenn man keine AGB angibt, gelten die gesetzlichen Regelungen für das Vertragsrecht. Bei Privatpersonen ist das das BGB, bei Kaufleuten das HGB. Und diese Regelungen gelten dann für den Vertrag, wenn nicht nachweislich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn man keine AGB definiert könnte es also in einzelnen Bereichen (das sind insbesondere Regelungen zur Garantieabwicklung, Versand, Gefahrenübergang) ungünstige Konditionen für den Verkäufer gelten. Auch geht man bei nicht geregelten Bereichen das Risiko des Streits ein. Andererseits kann man die Unwirksamkeit der AGB aber auch mit falschen Formulierungen oder gesetzwidrigen Bedingungen erreichen (steht auch alles im BGB).
Abhängig vom Umfang des Geschäfts kann das aber auch unrelevant sein. Und bei Vertragsschluss muss man auch nicht über irgendwelche AGBs verhandeln. Im Gegenteil, die AGB, so es denn welche gibt, müssen dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehen. Und sie dürfen nicht individuell sein, sondern müssen für alle (gleichartigen) Verträge gelten.
Zitat:
Sind Angaben zum Widerrufsrechts Pflicht?
Kurz und knapp: ja. Und der Kunde muss der Kenntnisnahme zugestimmt haben. Im Gesetz steht auch, was passiert, wenn man es nicht macht: Der Kunde hat ein ewiges Widerrufsrecht. Und ob das so gut ist ...
Zitat:
Man liest häufig in Onlineshops Angaben zur Privatsphäre und zum Datenschutz
Man ist verpflichtet, Angaben dazu zu machen, welche Datenn gespeichert werden und wofür die verwendet werden. Ich glaube das sagt alles
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  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2007, 11:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Pflichten beim Erstellen eines Onlineshops? Einige Fragen...

Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Hallo,

bitte vergesst den vorherigen Veitrag.

> wenn du die AGBs ganz weglässt (ich weiß nicht ob es geht) greifen die Standart AGBs...

So ein blödsinn, ersten wenn AGB weggelassen werden, wie soll etwa was nicht da ist "greifen". Und zweitens gibt es auch keine "Standart-AGBs".

Wenn du einen shop aufmachst.lass dich vorher vpon einem Anwalt beraten der sich auskennt. Ansonsten kannst du gleich einige Amahnungen einplanen.

www.trustedshops.de/shopbetreiber/pdf_download/
Trusted_Shops_Umfrage_Abmahnungen_April_2007.pdf
Der Link ist ja ganz nett, aber traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast Die Abmahnungen wegen dem Monat Widerrufsrecht (die da an erster Stelle stehen) kommen mir etwas seltsam vor - oder die Menge der zurückgewiesenen Abmahnungen ist zu gering Oder die Abmahner sind wirklich so "eingeschränkt", was natürlich auch sein könnte. Im Gesetz ist die Frist eindeutig geregelt, wann 14 Tage, wann 1 Monat, wann immer. Also hier empfehle ich jedem, der so eine Abmahnung erhält, einen Blick ins BGB und dann den Gang zum Anwalt.
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