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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2007, 15:25
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Bitte um Antworten auf einige Fragen nach neuestem Stand.


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Guten Tag!

Beim tagelangem Wühlen im Internet zum Thema Usenext bin ich leider nur auf vergleichsweise alte Artikel gestoßen.

Nun also meine Fragen:
1. Wenn die Staatsanwaltschaft mit bestimmten Programmen die IPs der "Sauger" von Kazaa, eDonkey usw. rausbekommen kann, könnte sie es nicht auch bei Nutzern von Usenext oder Firstload?

2. Wird immer nur der Download einer bestimmten Datei geloggt?

3. Wie sieht es in Verbindung damit mit einem Gerichtsurteil aus, demzufolge bei Verwendung einer Flatrate überhaupt keine Verbindungsdaten gespreichert werden dürfen?

4. Was passiert mit dem Anschlussinhaber, der am eigenen PC keine Dateien lädt (z. B. WG mit WLan-Anschluss)?

5. Auf welche Höhe belaufen sich üblicherweise die zu zahlenden Kosten bei einer evtl. Abmahnung für Downloads im geringen Umfang an? Im Internet gehen die Angaben von einigen hundert Euro bis zu Beträgen im vierstelligen Bereich.

6. Wie schnell mahlen die Mühlen der Justiz normalerweise, also vom Entdecken bis zum Brieflein?

Vielen Dank für die Antworten!

lg
XXX
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 17:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Bitte um Antworten auf einige Fragen nach neuestem Stand.

Alle Achtung was Sie an Fragen haben,aber möchte es mal im allgemeinen Bereich versuch es zu Erklären.

Es gibt durchaus mp3 oder anderes,die mit einem Code ausgestattet sind,egal wo.
diese Übermitteln den Behörten,oder auch Warner Music u.s.w. Ihre IP
danach wird gefahndet.
Hat man Ihre IP (z.b.) Prüft die zuständige Staatsanwaltschaft das ausmaß
und bekommen eine Anzeige

auch wenn Sie Programme verwenden die Ihre IP verdecken sollten,leider Pech gehabt,
So weit ist die Technik schon :grin: dauert nur etwas länger mehr nicht.

Was Sie unter Punkt 3. schreiben Fehlanzeige jeder Provider egal was dieser anbietet muss deine und andere Zugangsdaten speichern für eine Zeit lang

unter 4 .
sieht es so aus wenn ........... werden alle PC die angeschlossen sind eingezogen und überprüft wer was gemacht hat.
und der Täter ist dann bekannt.
Aber was viele nicht wissen,dass alle PC die die Polizei beschlagt nahmt
nie zurück bekommen.
Für WLan Benutzer ein Ärgernis

unter 5.
kommt immer auf den Fall an.

unter 6.
*lach* im normal Fall wie Ich und andere Mitglieder von uns festgestellt haben, in etwa ~ 6 wochen


Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
Guten Tag!

Beim tagelangem Wühlen im Internet zum Thema Usenext bin ich leider nur auf vergleichsweise alte Artikel gestoßen.

Nun also meine Fragen:
1. Wenn die Staatsanwaltschaft mit bestimmten Programmen die IPs der "Sauger" von Kazaa, eDonkey usw. rausbekommen kann, könnte sie es nicht auch bei Nutzern von Usenext oder Firstload?

2. Wird immer nur der Download einer bestimmten Datei geloggt?

3. Wie sieht es in Verbindung damit mit einem Gerichtsurteil aus, demzufolge bei Verwendung einer Flatrate überhaupt keine Verbindungsdaten gespreichert werden dürfen?

4. Was passiert mit dem Anschlussinhaber, der am eigenen PC keine Dateien lädt (z. B. WG mit WLan-Anschluss)?

5. Auf welche Höhe belaufen sich üblicherweise die zu zahlenden Kosten bei einer evtl. Abmahnung für Downloads im geringen Umfang an? Im Internet gehen die Angaben von einigen hundert Euro bis zu Beträgen im vierstelligen Bereich.

6. Wie schnell mahlen die Mühlen der Justiz normalerweise, also vom Entdecken bis zum Brieflein?

Vielen Dank für die Antworten!

lg
XXX
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