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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe Problem mit dem Teil des Email-Namens vor dem @-Zeichen in einer Emailadresse: bei den Domainnamen (also hinter dem @Zeichen in der Email-Adresse) ist die Rechtslage ziemlich klar (so weit...), wie ist es mit dem Namen vor dem @-Zeichen. Um das Problem zu verdeutlichen, möchte ich ein Beispiel beschreiben: ein Mädchen hat sich in einem Gymnasium Spaß gemacht, und alle Namen und Vornamen als Email Adressen definiert/reserviert. Dabei war der Domainname eines Onkels des Mädchens - sagen wir, er hiess Schlaumeier, somit war der Domainname schlaumeier.de. Nun wurden 25 Email-Adresse kreiert, die hiessen je: - also wurden alle Mitschüller so verewigt. Mit diesen Emailadressen zog dann das Mädchen ins Internet los und spasseshalber an Freunde und Bekannte Liebesbriefe verschickt, ohne mit eigenem Namen zu unterschreiben. Dabei war der falsche Name aus der Emai-Adresse auf den ersten Blick ersichtlich und führte zu Konfusionen und Verwirrung. Erst eine offiziele Klärung brachte Licht ins Dunkel. Durfte es das Mädchen? Als Spaß würde ich persönlich das durchgehen lassen, was passiert aber, wenn man damit Schund treiben würde... Gruß, Artur |
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| Sorry, ich möchte hier mal darauf hinweisen das es strafbar ist sich als Anwalt auszugeben, wenn man keiner ist. Auch soll an dieser stelle erwähnt werden das man nie jemanden per Email anschreiben sollte, den man nicht kennt und der hier eine solch dubiose Aufforderung dazu abgibt. Ein Anwalt würde sicherlich nicht mit einer Email-Adresse daherkommen die zum einen bei hotmail.com registriert ist und zum anderen n16 als Name trägt. Wer helfen will, kann dies auch hier im Forum, dafür ist es gedacht. |
| Tags: adresse, email, namen |
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