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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2007, 08:32
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard Email Adresse unter einem fremden Namen


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Hallo zusammen,
ich habe Problem mit dem Teil des Email-Namens vor dem @-Zeichen in einer
Emailadresse:

bei den Domainnamen (also hinter dem @Zeichen in der Email-Adresse) ist die
Rechtslage ziemlich klar (so weit...), wie ist es mit dem Namen vor dem
@-Zeichen. Um das Problem zu verdeutlichen, möchte ich ein Beispiel beschreiben:

ein Mädchen hat sich in einem Gymnasium Spaß gemacht, und alle Namen und
Vornamen als Email Adressen definiert/reserviert. Dabei war der Domainname
eines Onkels des Mädchens - sagen wir, er hiess Schlaumeier, somit war der
Domainname schlaumeier.de. Nun wurden 25 Email-Adresse kreiert, die hiessen
je: - also wurden alle Mitschüller so
verewigt. Mit diesen Emailadressen zog dann das Mädchen ins Internet los und
spasseshalber an Freunde und Bekannte Liebesbriefe verschickt, ohne mit
eigenem Namen zu unterschreiben. Dabei war der falsche Name aus der
Emai-Adresse auf den ersten Blick ersichtlich und führte zu Konfusionen und Verwirrung.
Erst eine offiziele Klärung brachte Licht ins Dunkel.

Durfte es das Mädchen? Als Spaß würde ich persönlich das durchgehen lassen,
was passiert aber, wenn man damit Schund treiben würde...

Gruß, Artur
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2007, 23:46
Anwalt
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Email Adresse unter einem fremden Namen

Nein, das durfte das Mädchen nicht.

Die Rechtsgrundlage ist eindeutig!

Um dir noch ein wenig mehr zu helfen möchte ich dich bitte mir eine eMail zuschreiben:

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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2007, 00:16
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.229
Standard AW: Email Adresse unter einem fremden Namen

Sorry, ich möchte hier mal darauf hinweisen das es strafbar ist sich als Anwalt auszugeben, wenn man keiner ist.
Auch soll an dieser stelle erwähnt werden das man nie jemanden per Email anschreiben sollte, den man nicht kennt und der hier eine solch dubiose Aufforderung dazu abgibt.
Ein Anwalt würde sicherlich nicht mit einer Email-Adresse daherkommen die zum einen bei hotmail.com registriert ist und zum anderen n16 als Name trägt.

Wer helfen will, kann dies auch hier im Forum, dafür ist es gedacht.
Mit Zitat antworten
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