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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Kein Problem. Die GEMA vertritt bestenfalls die Künstler und kann nicht deren Entscheidungen "übergehen" (falls diese dort angemeldet sind, was ich stark bezweifle, da sie sonst nicht so "frei" über ihre Werke verfügen könnten). Und Künstler, die nicht bei der GEMA registriert sind, haben die auch nicht zu interessieren. Die GEMA ist nicht für alle zuständig ! |
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| Danke für die schnelle Antwort. Die Künstler stammen natürlich aus allen Herren Länder und ich habe teilweise das Ok von der Plattenfirma, teilweise von der Band, einmal sogar vom Regisseur des Videos. Dann kann die GEMA also deren ok nicht überstimmen, oder? Die Künstler haben das Video ja auch fast alle auf ihren Myspace oder YouTube Seiten und ich hab eben deren HTML Code bekommen und eingebaut. Man sieht also eigentlich deren Video von Myspace. Markus |
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| Eigentlich nicht |
| Tags: homepage, mp3s, youtube |
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