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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Angenommen, Person A hat vor Jahren eine Domain www.yz.de registriert. Die Seite wird von Person B, z.B. Partner, betreut und repräsentiert das Geschäft YZ mit den Geschäftszweigen BlaBla 1 und BlaBla 2 dar. Nach ein paar Jahren trennen sich Person A und Person B. Person A ist weiterhin der Inhaber der Domain und zahlt diese. Doch da Person A technisch nicht bewandert ist, betreut Person B die Seite noch immer, schmeißt aber den Geschäftszweig BlaBla 2 runter, nachdem das Geschäft YZ durch die Trennung aufgeteilt wurde. Person B zahlt aber nichts für die Nutzung, weil Person A nicht wusste, dass der Geschäftszweig BlaBla 2 heruntergenommen und Person A auch nicht von Person B darüber informiert wurde. Nun tut sich Person B mit Person C zusammen, gründet Firma Y2Z und sichert sich eine eigene Domain www.y2z.de. Person A möchte die Domain www.yz.de nun für sich allein nutzen, stellt aber auch einen Hinweis auf die Seite, dass Person A (zuständig für BlaBla 2) nichts mehr mit dem Geschäftszweig BlaBla 1 zu tun hat und verweist auf ein allgemeines, öffentliches Büro für Leute, die die Domain www.yz.de wegen des Geschäftszweigs BlaBla 1 besuchen. Da Person B in der Zwischenzeit nicht mehr da ist, ist jetzt Person C zuständig und beansprucht für sich das Recht, den Inhalt der Webseite www.yz.de anzufechten, da diese jahrelang für das Geschäft YZ, jetzt zu Teilen Y2Z, genutzt wurde und sich etabliert hat. Während die neu erstellte Domain www.y2z.de durch fehlende Werbung nicht bekannt ist. Muss sich Person A dies gefallen lassen? Ist Person A (von Anfang an Domaininhaber und Zahler) nicht berechtigt, die eigene Domain so zu nutzen, wie gefällt? Ist Person A verpflichtet, für das Geschäft Y2Z der Person C zu werben? Gibt es jemanden, der diese Situation erstens versteht und zweitens ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Hilfe mehr als willkommen. Danke. |
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| A ist Domaininhaber. C hat hier nichts zu wollen, da A unter der Homepage bereits seit Jahren seinen Geschäftsbetrieb beworben hatte. So sollte es auch im Impressum stehen. Im Zweifel einen spezialisierten Anwalt ( Internetrecht, Domainrecht) fragen wenns um viel Geld geht und C massiv wird. |
| Tags: domaininhaber, einfluss, gewohnheitsrecht, inhalt, webseite |
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