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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe aus naiver Unwissenheit vor kurzem in meinem News-Reader eine für mich Phantasie Email-Adresse eingetragen um mich vor eventuelle Spam-Mails zu schützen. Ich habe dann vereinzelt die Antwort bekommen ob denn meine Email korrekt sei. Falls nein könnte es durchaus sein das ich vom Besitzer der Domain bzw. von dessen Anwalt ganz schnell ein schreiben bekomme. Ich habe also die Email ganz schnell geändert. Besteht denn jetzt wirklich die Möglichkeit das ich verklagt werde? Gruß |
| Tags: domain, nutzung, versehentliche |
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| Anspruch auf Domain auch nach (gewerblichen) Nutzung? | poldi | Domain-Recht | 3 | 04.11.2007 22:06 |
| versehentliche Urheberrechtsverletzung | tobsuchtfx | Urheberrecht | 7 | 27.09.2007 20:37 |
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