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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Das Minderungsrecht ist konkret in Art. 50 CISG geregelt. Dieser Anspruch müsste demnach greifen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. wirksamer Kaufvertrag, 2. Ware ist vertragswidrig (Sachmangel liegt vor), 3. Vertragswidrigkeit ist gerügt worden gem. Art. 39 CISG 4. kein Recht des Verkäufers auf Nacherfüllung i.S.v. Art. 37, 48 CISG Meine Fragen: Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig, wenn der Käufer (Verbraucher) seinen Wohnsitz in Deutschland, der Verkäufer seine Niederlassung in den Niederlanden (z.B. Enschede) hat? Wonach richtet sich die einschlägige Zuständigkeit? Ist ein Mindeststreitwert erforderlich? Besteht Anwaltszwang? Vielen Dank im Voraus! |
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| In der EU gilt meines Wissens nach ein fast einheitliches Verbraucherschutzgesetz, die jeweils in ********es Recht ungesetzt wurde. Sich somit nur geringfügig unterscheiden. Die UN hat damit eigentlich nichts zu tun. Außerdem reicht hier auch das EGBGB oder TDG aus für Fernabsatzverträge im Ausland. Wenn du sogar in Deutschland oder deutscher Sprache für die Leistung beworben wurdest, bzw. das Angebot an dich gerichtet war, dann gilt sogar deutscher Verbraucherschutz. Gilt jedoch nur für Verbraucherverträge. Doch kann in den AGB's das jeweilige geltende Recht auch vereinbart werden. Ist das nicht, gilt das Recht des Landes des Verbrauchers. Gerichtsstand kann trotzdem der des Verkäufers sein. mehr hier http://www.auktion-und-recht.de/html...eschaefte.html |
| Tags: gewaehrleistung, ipr, niederlande |
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