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Als Beweismaterial verwendet Betreiber B eine von Privatperson A ersteigerte Auktion, also DVD Cover/Label, Screenshot der Auktionen und Kopie des Briefumschlags der Sendung.
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Aber wo ist da B ein Schaden entstanden? Wie Styx bereits sagte, ert müsste schon das Gleiche verkaufen
Oder will B als Schadensersatz den Kaufpreis und das Porto wieder haben? Ihn hat doch keiner gezwungen zu kaufen
