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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe vor etwa sechs Wochen bei Ebay ein DSL-***** für 60 Euro ersteigert. Der Verkäufer (eine Privatperson) hat es als Neuware (nur einmal ausprobiert) angeboten. Leider funktionierte das ***** bei mir nicht, deshalb rief ich die Hotline des Herstellers an. Diese sagten mir das das ***** nur in Verbindung mit einem ISDN T-DSL Anschluß funktionieren würde und ich es somit nicht benutzen könnte. Daraufhin entschloss ich mich es weiter zu verkaufen. Ich inserierte es in der Zeitung und etwa zwei Wochen später verkaufte ich es. Beim Verkauf gab ich an, das ich es leider nicht testen konnte, da (laut Hotline) es nur in verbindung mit ISDN zu betreiben sei. Nun rief mich aber vor ein paar Tagen der Käufer an, das ***** sei defekt, es funktioniere bei ihm auch nicht :-( Nun möchte er sein Geld zurück!!! Ich habe mich daraufhin sofort mit dem Verkäufer aus Ebay in verbindung gesetzt und ihm das mittgeteilt. Dieser sagte mir das ***** wäre OK gewesen und er könne mir auch nicht helfen. Ich bat ihn um die Rechnung, da er es ja als neu verkauft hat, doch er meinte das ginge nicht, da er es zusammen mit einem 1&1 Vertrag erworben hätte und sich der ISP-Vetrag mit 1&1 durch den Verkauf geändert hätte??? Aber bei Neuware hat man doch Anspruch auf Garantie, oder??? Der Hersteller des *****s gab an das er keine Garantie gäbe und das ich mich an 1&1 wenden solle! Da ich aber kein Kunde bei denen bin habe ich doch keine Chance, oder? Puh, das war viel, kann mir jemand sagen wie hier die Rechtslage ist? Bleibe ich jetzt auf den 60 Euro sitzen? Muß ich das ***** zurücknehmen? Ich weiß echt nicht weiter, würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte :-( Jasmin |
| Tags: defekte, ebay, ware |
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